Gerichtsbarkeit

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© Michael Zapf

Statue der Justitia an der Fassade des Hamburger Strafjustizgebäudes am Sievekingplatz

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Gerichtsbarkeit

Gerichtsbarkeit

Die Gerichtsbarkeit – auch Judikative genannt – steht als rechtsprechende Gewalt in einem demokratischen Rechtsstaat unabhängig neben den beiden anderen Gewalten: der Legislative, also dem Parlament (Bürgerschaft) als gesetzgebender Gewalt, und der Exekutive, sprich der Regierung (Senat) als vollziehender Gewalt.

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