Parteien und Wählervereinigungen können ihre Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl aufstellen. Wählervereinigungen sind Gruppen aus Bürgerinnen und
Bürgern, die sich zusammenschließen und für gemeinsame Ziele einsetzen, aber keine Partei sein wollen.
Die Kandidierenden müssen mindestens 18 Jahre alt
sein, seit mindestens drei Monaten in Hamburg leben und
dabei in dem Bezirk wohnen, in dem sie kandidieren
wollen. Außerdem müssen sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen
Staates der Europäischen Union haben.
Der typische Weg, um auf eine Wahlliste zu kommen,
geht über eine Partei oder Wählervereinigung. Parteien
und Wählervereinigungen wählen in ihren Versammlungen ihre Kandidatinnen und Kandidaten. Daraus erstellen sie dann Kandidatinnen- und Kandidatenlisten, die bei den Bezirkswahlleitungen eingereicht werden. Über die Zulassung der Bezirkslisten entscheidet
der jeweilige Bezirkswahlausschuss.