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Quiz zu den Bezirken

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Wie gut kennst du dich aus?

0-2 richtige Antworten: Sieht aus, als müsstest du Dein Wissen noch etwas vertiefen.

3-5 richtige Antworten: Für den Anfang nicht schlecht. Nach der Lektüre unseres Material bist du garantiert noch schlauer.

6-7 richtige Antworten: Du weißt gut Bescheid. Aber kennst du auch schon alle Details zur Wahl der Bürgerschaft? In unserem Material erfährst du noch mehr!

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Wer kann die Bezirksversammlungen wählen?

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Wahl der Bezirksversammlungen 2029

Bei dieser Wahl geht’s um den Bezirk, in dem man lebt und nicht um den Stadtstaat Hamburg. Diese Wahl wirkt sich direkt auf alles aus, was im Bezirk passiert. 

Die Bezirksversammlungswahl findet in Hamburg seit 2014 alle fünf Jahre statt – immer zeitgleich mit der Europawahl.
Die Bezirksversammlungen werden von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern des jeweiligen Bezirks gewählt.

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EU-Mitgliedschaft

Wer mindestens 16 Jahre alt und Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU-Landes ist, seit mindestens 3 Monaten in Hamburg wohnt und nicht nach §7 des Bürgerschaftswahlgesetzes von der Wahl ausgeschlossen ist, kann im eigenen Bezirk die Bezirksversammlung wählen.
Damit lässt sich mitbestimmen, wie Politik direkt vor der eigenen Haustür gemacht wird.

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Wer kann in die Bezirksversammlung gewählt werden?

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Parteien und Wählervereinigungen können ihre Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl aufstellen. Wählervereinigungen sind Gruppen aus Bürgerinnen und Bürgern, die sich zusammenschließen und für gemeinsame Ziele einsetzen, aber keine Partei sein wollen.

Die Kandidierenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein, seit mindestens drei Monaten in Hamburg leben und dabei in dem Bezirk wohnen, in dem sie kandidieren wollen. Außerdem müssen sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates der Europäischen Union haben.

Der typische Weg, um auf eine Wahlliste zu kommen, geht über eine Partei oder Wählervereinigung. Parteien und Wählervereinigungen wählen in ihren Versammlungen ihre Kandidatinnen und Kandidaten. Daraus erstellen sie dann Kandidatinnen- und Kandidatenlisten, die bei den Bezirkswahlleitungen eingereicht werden. Über die Zulassung der Bezirkslisten entscheidet der jeweilige Bezirkswahlausschuss.

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Neu an den Start gehen?

Unterstützungsunterschriften für Parteien und Wählervereinigungen

Die Parteien und Wählervereinigungen brauchen 200 Unterstützungsunterschriften, um auf die Bezirkslisten zur Wahl gesetzt zu werden und 50 Unterschriften, um auf die Wahlkreislisten zu kommen. Haben diese Parteien und Wählervereinigungen aber schon Sitze in einer Bezirksversammlung, im Deutschen Bundestag, in der Bürgerschaft oder in einem anderen Landesparlament, brauchen sie die Unterschriften nicht. Denn damit haben sie bereits die Ernsthaftigkeit ihrer Kandidatur bewiesen. 

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Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber

Auch Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können zur Wahl antreten, jedoch nur in einem Wahlkreis. Um in einem Wahlkreis zu kandidieren, brauchen sie zuvor die Unterschriften von 50 Wahlberechtigten – es sei denn, sie sitzen bereits in einer Bezirksversammlung oder in einem Landesparlament wie der Bürgerschaft, einem anderen Landtag oder dem Bundestag. Die Einzelbewerberinnen und -bewerber sind also nur auf dem Wahlkreislistenstimmzettel vertreten.

Etwas über die Kandidierenden erfahren

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Mit der Wahl wird über die Zusammensetzung der Bezirksversammlungen entschieden. Wer unsicher ist, welche Personen zur Wahl stehen, findet Informationen im Internet und in anderen Medien. Die Webseiten der Parteien, Wählervereinigungen und Einzelkandidierenden bieten ausführliche Einblicke, und auch regionale Anzeigen- und Wochenblätter stellen Kandidierende vor.

Viele Kandidierende nutzen zudem soziale Medien wie Instagram und Facebook, um den Kontakt zur Wählerschaft zu suchen. Über diese Kanäle lassen sich Informationen einholen und Fragen stellen.

Wahlkreise

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Hamburg ist in Wahlkreise aufgeteilt – aber bei der Wahl zur Bezirksversammlung läuft das ein bisschen anders als bei der Bürgerschaftswahl. Statt 17 Wahlkreisen gibt es hier nämlich 54 Wahlkreise. Die werden von der Bürgerschaft festgelegt, aber nicht nach den gleichen Regeln wie bei der Bürgerschaftswahl.

Und so sieht die Verteilung aus:

  • 7 Wahlkreise in Altona, Hamburg-Nord und Bergedorf

  • 8 Wahlkreise in Hamburg-Mitte, Eimsbüttel und Harburg

  • 9 Wahlkreise in Wandsbek

In jedem dieser Wahlkreise werden 3 bis 5 Mitglieder für die Bezirksversammlung gewählt. Warum so viele? Damit jede Ecke von Hamburg politisch vertreten ist. Ansonsten gelten dieselben Regeln wie bei der Bürgerschaftswahl.

Hier geht's zur interaktiven Wahlkreiskarte.

Wahl zu den Bezirksversammlungen: Jede und jeder Wahlberechtigte hat 2 x 5 Stimmen.

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Jede und jeder Wahlberechtigte hat fünf Stimmen für den Bezirkslisten- und fünf Stimmen für den Wahlkreislisten-Stimmzettel. Die Stimmzettel haben mehrere Seiten, man spricht deshalb auch von Stimmzettelheften.

Auf jeder Seite eines Stimmzettelheftes steht der Name einer Partei oder Wählervereinigung. Darunter ist die Liste mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt.

Erster Stimmzettel: Parteien

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Mit dem ersten Stimmzettel, dem Bezirkslisten-Stimmzettel, bestimmen die Wählenden, mit wie vielen Sitzen die Parteien und Wählervereinigungen in der Bezirksversammlung vertreten sein werden (Fraktionsstärken). Die Bezirkslisten-Stimmzettel sehen fast genauso aus wie die Landeslisten-Stimmzettel bei der Bürgerschaftswahl.

5 Stimmen für den Bezirkslisten-Stimmzettel!

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Urheber: Freie und Hansestadt Hamburg

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Muster-Stimmzettel der Bezirkslisten (Bezirksversammlung)

Mit fünf Stimmen auf dem Stimmzettelheft lassen sich Parteien, Wählervereinigungen und deren Kandidierende wählen. In jedem Bezirk stehen unterschiedliche Bewerberinnen und Bewerber auf der Liste. Grund dafür: Es können sich nur diejenigen zur Wahl aufstellen lassen, die im jeweiligen Bezirk wohnen.

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Wahlmöglichkeiten

Stimmvergabe auf dem Bezirkslisten-Stimmzettel – so geht’s:

  • Eine Partei oder Wählervereinigung überzeugt komplett? Dann einfach alle fünf Stimmen der Gesamtliste geben – fünf Kreuze hinter den Namen der Partei oder Wählervereinigung setzen.
  • Eine bestimmte Person ist besonders überzeugend? Dann alle fünf Stimmen dieser Person geben und die fünf Kreise hinter ihrem Namen auf der Liste ankreuzen.
  • Mehrere Personen einer Partei sind überzeugend? Dann die fünf Stimmen auf verschiedene Personen derselben Liste verteilen – zum Beispiel drei Stimmen für eine Person, eine Stimme für eine andere und eine weitere Stimme für eine dritte.

  • Die Positionen mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen sind interessant? Dann die Stimmen auf verschiedene Listen und Personen verteilen, zum Beispiel zwei Stimmen für eine Liste und drei für einzelne Personen anderer Listen.

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2 mal 5 Stimmen! Das ist viel Mitsprache.

Zweiter Stimmzettel: Kandidatinnen und Kandidaten

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Auf dem zweiten Stimmzettel, dem Wahlkreislisten-Stimmzettel, werden die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Wahlkreis gewählt. Auf diesem Stimmzettel können auch Einzelbewerberinnen und -bewerber kandidieren.

5 Stimmen für den Wahlkreislisten-Stimmzettel!

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§ Cc4

Muster-Stimmzettel

Die fünf Stimmen können auch gezielt genutzt werden, um die Erfolgsaussichten einzelner Kandidierender zu erhöhen. Statt die Gesamtliste einer Partei oder Wählervereinigung zu wählen, können die Stimmen direkt an bestimmte Personen vergeben werden.

Auf dem Wahlkreislisten-Stimmzettel geht es vor allem um Personen: Hinter jedem Namen stehen fünf Kreise zum Ankreuzen. Eine Gesamtliste kann hier nicht gewählt werden – jede Stimme zählt direkt für eine einzelne Kandidatin oder einen einzelnen Kandidaten.

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Wahlmöglichkeiten

Stimmvergabe auf dem Wahlkreislisten-Stimmzettel – so geht’s:

Die fünf Stimmen können frei verteilt werden – ganz nach persönlicher Strategie:

  • Alle fünf Stimmen an eine einzige Person vergeben.

  • Die Stimmen auf zwei, drei oder vier verschiedene Personen verteilen.

  • Fünf Stimmen an fünf verschiedene Personen aus derselben Partei oder Wählervereinigung geben.

  • Die Stimmen auf Kandidierende verschiedener Parteien, Wählervereinigungen und Einzelkandidierende aufteilen.
    Beispiel: Drei Stimmen für Kandidatin 1 von Partei A, zwei Stimmen für Kandidat 2 von Wählervereinigung C.

  • Zwei Stimmen für eine Kandidatin einer Partei und die restlichen drei Stimmen an andere Personen verteilen.

Die Entscheidung liegt komplett bei den Wählenden – jede Kombination ist möglich.

Zusammensetzung der Bezirksversammlungen

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Jeder Bezirk in Hamburg ist in sieben bis neun Wahlkreise eingeteilt. In jedem Wahlkreis werden drei bis fünf Bezirksversammlungsmitglieder gewählt.

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Die Anzahl der gewählten Mitglieder je Bezirk hängt von der Bezirksgröße ab.

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Bei den Bezirksversammlungswahlen in Hamburg gibt es eine Drei-Prozent-Hürde. Das heißt: Parteien oder Wählergruppen müssen mindestens 3 % der Stimmen bekommen, um in die Bezirksversammlung einzuziehen.
Für Einzelkandidaten und Kandidierende auf den Wahlkreislisten gilt diese Hürde nicht. Wer über die Wahlkreisliste gewählt wird, behält seinen Sitz, auch wenn die Partei insgesamt die Drei-Prozent-Hürde nicht schafft. In diesem Fall wird die Anzahl der Sitze in der Bezirksversammlung erhöht, damit die Verteilung fair bleibt.

Bildung von Fraktionen und Koalitionen

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Wenn feststeht, wie viele Sitze eine Partei oder Wählergruppe in der Bezirksversammlung gewonnen hat, schließen sich die Mitglieder zu einer Fraktion zusammen. Manchmal bilden auch Mitglieder verschiedener Parteien eine Fraktion, wenn ihre Ziele ähnlich sind.
Fraktionen mit der Mehrheit der Sitze ("absolute Mehrheit") haben besonders viel Einfluss. Wenn keine Fraktion die Mehrheit hat, schließen sich oft zwei oder mehr Fraktionen zu einer Koalition zusammen, um gemeinsam Entscheidungen durchzusetzen. Die Fraktion oder Koalition mit den meisten Sitzen kann dann wichtige Entscheidungen leichter durchsetzen.

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https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke

PDBYSA

Hier geht's zu den offiziellen Webseiten der Bezirke für genauere Informationen über Fraktionen und Koalitionen in den Bezirksversammlungen.