Hamburgisches Verfassungsgericht

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Hamburgisches Verfassungsgericht im Gebäude des Hanseatischen Oberlandesgerichts

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Hamburgisches Verfassungsgericht

Ausführlicher Lesetext

Kommt es zu Streitigkeiten über die Interpretation der Hamburgischen Verfassung, wird das Hamburgische Verfassungsgericht tätig, wenn der Senat oder ein Fünftel der Bürgerschaftsabgeordneten dazu einen Antrag gestellt haben (Art. 65 Abs. 3 HV). Es ist Aufgabe des Verfassungsgerichts, darüber zu befinden, ob ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung verfassungsmäßig ist. 

Das Hamburgische Verfassungsgericht besteht aus neun Mitgliedern und wird von der Bürgerschaft auf sechs Jahre gewählt (Art. 65 Abs. 1 u. 2 HV). Die Präsidentin oder der Präsident sowie drei weitere Mitglieder des Hamburgischen Verfassungsgerichtes müssen hamburgische Richterinnen und Richter auf Lebenszeit sein.
„Zwei weitere Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen. Mitglieder der Bürgerschaft, des Senats, des Bundestages, des Bundesrates, der Bundesregierung oder entsprechender Organe eines anderen Landes oder der Europäischen Gemeinschaften dürfen nicht Mitglieder des Verfassungsgerichts sein.“ (Art. 65 Abs. 1HV).

Die Präsidentin oder der Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichtes, ein Mitglied des Verfassungsgerichtes und seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter werden vom Senat für die Wahl vorgeschlagen. Auch wenn sich Wahlberechtigte über das Wahlrechtsverfahren zur Bürgerschaftswahl beschweren wollen, können sie sich, nachdem ihr Einspruch bei der Bürgerschaft zurückgewiesen wurde, an das Hamburgische Verfassungsgericht wenden.

Ebenso ist das Hamburgische Verfassungsgericht zuständig bei Streitigkeiten über die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheidungen. Das Hamburgische Verfassungsgericht steht nicht etwa als höchste Ebene über den anderen Gerichten, es hat eigene, spezialisierte Aufgaben.

Eine Verfassungsbeschwerde an das Hamburgische Verfassungsgericht ist für Bürgerinnen und Bürger nicht möglich. Sie müssen sich mit ihrer Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden. Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch kein paralleler Rechtsweg, sondern ein besonderes Mittel zur Durchsetzung der Grundrechte und der diesen gleichgestellten Rechten gegen die öffentliche Gewalt. Sie kommt grundsätzlich erst in Betracht, nachdem der Rechtsweg zu anderen Gerichten ausgeschöpft ist.

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Drohnenvideo vom Hamburgischen Verfassungsgericht am Sievekingplatz. Genehmigung einholen

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Wenn es Streit über die Auslegung der Hamburgischen Verfassung gibt, wird das Hamburgische Verfassungsgericht eingeschaltet. Das passiert, wenn der Senat oder mindestens ein Fünftel der Bürgerschaftsabgeordneten einen Antrag stellt. Die Aufgabe des Verfassungsgerichts ist es, zu prüfen, ob ein Gesetz oder eine Verordnung mit der Verfassung übereinstimmt.

Das Hamburgische Verfassungsgericht besteht aus neun Mitgliedern, die von der Bürgerschaft für sechs Jahre gewählt werden. Die Präsidentin bzw. der Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts, ein weiteres Mitglied und dessen Stellvertretung werden vom Senat zur Wahl vorgeschlagen. Der Präsident oder die Präsidentin und drei weitere Mitglieder müssen Hamburger Richterinnen oder Richter auf Lebenszeit sein. Zwei weitere Mitglieder müssen die Qualifikation für das Richteramt haben. Aber es dürfen keine Mitglieder der Bürgerschaft, des Senats, des Bundestages, des Bundesrates, der Bundesregierung oder Personen, die einem vergleichbaren Organ angehören, in diesem Gericht sitzen.

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Gesetzestext

Ausschlusskriterien

Zwei weitere Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen. Mitglieder der Bürgerschaft, des Senats, des Bundestages, des Bundesrates, der Bundesregierung oder entsprechender Organe eines anderen Landes oder der Europäischen Gemeinschaften dürfen nicht Mitglieder des Verfassungsgerichts sein.

Hamburgische Verfassung, Art. 65, Abs. 1

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Das Hamburgische Verfassungsgericht ist zuständig bei Konflikten zwischen Verfassungsorganen, prüft Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit, klärt Wahlstreitigkeiten und entscheidet über Volksgesetzgebungsverfahren.

Beispiel einer Prüfung durch das Verfassungsgericht

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Worüber das Hamburgische Verfassungsgericht zu entscheiden hatte, wird bis 1:05 erklärt.
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Eine andere Verfassungsbeschwerde aus dem Jahr 2020

Wann sind Wahlen gültig?

Bei der Wahl zur 22. Hamburgischen Bürgerschaft am 23. Februar 2020 zog ein Kandidat der FDP-Landesliste vor das Hamburgische Verfassungsgericht. Mit einer Wahlprüfungsbeschwerde machte er geltend, dass gravierende Verstöße die Gültigkeit der Wahl infrage stellten. Er kritisierte unter anderem formelle Mängel beim Transport und der Sicherung von Wahlurnen, die seiner Ansicht nach gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl verstießen. Zudem sah er die Gleichheit der Wahl verletzt, weil die Mehrmandatswahlkreise unterschiedlich groß seien und dadurch faktisch unterschiedliche Erfolgshürden für Kandidierende entstünden.

Das Hamburgische Verfassungsgericht wies die Beschwerde mit Urteil vom 1. Februar 2023 zurück. Die Richterinnen und Richter stellten klar, dass kleinere Unregelmäßigkeiten bei Transport oder Auszählung keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl begründen. Die unterschiedlichen Größen der Wahlkreise seien zulässig, solange gleiche Erfolgschancen im Grundsatz bestehen. Damit blieb die Wahl gültig – und eine Neuauszählung oder gar Neuwahl war nicht erforderlich.09:30 Uhrmarcus_ventzkeÜbrigens: Bürgerinnen und Bürger können keine Verfassungsbeschwerde direkt beim Hamburgischen Verfassungsgericht einreichen. Zuständig ist in solchen Fällen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dabei handelt es sich nicht um einen zusätzlichen, parallelen Rechtsweg, sondern um ein besonderes Rechtsmittel, mit dem Grundrechte und ihnen gleichgestellte Rechte gegenüber staatlichem Handeln durchgesetzt werden können. In der Regel kann eine Verfassungsbeschwerde jedoch erst erhoben werden, wenn zuvor alle anderen gerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

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Übrigens: Bürgerinnen und Bürger können selbst keine Verfassungsbeschwerde an das Hamburgische Verfassungsgericht richten. Sie müssen sich mit ihrer Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden.