Verwaltungsstruktur

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Verwaltungsstruktur

AusfĂŒhrlicher Lesetext

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist eines der 16 LĂ€nder der Bundesrepublik Deutschland. Zu ihrem Gebiet gehören – anders als in den FlĂ€chenlĂ€ndern – keine weiteren Ortschaften und Dörfer. Die FHH ist eine sogenannte Einheitsgemeinde, da hier staatliche und gemeindliche TĂ€tigkeit nicht getrennt werden. Es gibt also keine Gemeinden mit eigener Gemeindeverwaltungen, die autonom gemeindliche TĂ€tigkeiten wahrnehmen könnten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist als Einheitsgemeinde in sieben Bezirke gegliedert. Jeder der sieben Bezirke ist seinerseits in Stadtteile und diese wiederum in Ortsteile untergliedert. Jeder der sieben Hamburger Bezirke hat eine eigene Verwaltung: das Bezirksamt. Der Hamburger Senat ĂŒbertrĂ€gt den BezirksĂ€mtern Aufgaben, die diese selbststĂ€ndig erledigen sollen. Bei diesen Aufgaben handelt es sich in der Regel nicht um Aufgaben, die ĂŒbergeordnete Bedeutung haben und deshalb einheitlich fĂŒr ganz Hamburg umgesetzt werden mĂŒssen. Solche Aufgaben werden vom Senat ĂŒbernommen oder auf die Fachbehörden ĂŒbertragen, da diese fĂŒr ganz Hamburg zustĂ€ndig sind. Die BezirksĂ€mter sind vielmehr fĂŒr die meisten Verwaltungsaufgaben zustĂ€ndig, die bĂŒrgernah direkt vor Ort – also in dem jeweiligen Bezirk – eine Rolle spielen und deshalb auch dort bearbeitet werden sollen.

Hamburg und seine Bezirke

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Diese Karte bietet eine Übersicht ĂŒber die Bezirke Hamburgs.
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Die Freie und Hansestadt Hamburg ist eines der 16 BundeslĂ€nder der Bundesrepublik Deutschland. Zu ihrem Gebiet gehören – anders als in den FlĂ€chenlĂ€ndern – keine weiteren Ortschaften und Dörfer. Deshalb bezeichnet man Hamburg auch als eine sogenannte Einheitsgemeinde, da hier staatliche und gemeindliche Aufgaben nicht getrennt werden.

Hamburg ist in sieben Bezirke gegliedert: Hamburg-Mitte, Altona, EimsbĂŒttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg. Die Bezirke sind wiederum in Stadtteile und Ortsteile unterteilt. Jeder Bezirk hat eine eigene Verwaltung: das Bezirksamt. 

Diese BezirksĂ€mter sind fĂŒr bĂŒrgernahe Verwaltungsaufgaben im jeweiligen Bezirk zustĂ€ndig. Aufgaben, die ganz Hamburg betreffen, erledigt der Senat oder zustĂ€ndige Fachbehörden.

Vertretung der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger auf kommunaler Ebene

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Hierarchie der Hamburger Verwaltung.

Die Einwohnerinnen und Einwohner jedes Hamburger Bezirks haben eine eigene, demokratisch gewĂ€hlte Vertretung: die Bezirksversammlung. Sie wird von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern des jeweiligen Bezirks alle fĂŒnf Jahre gewĂ€hlt.

Die Bezirksversammlungen sind als VerwaltungsausschĂŒsse eng mit der Arbeit der BezirksĂ€mter verbunden. Sie kĂŒmmern sich um alle Angelegenheiten fĂŒr die die BezirksĂ€mter zustĂ€ndig sind, diskutieren Ideen und VorschlĂ€ge von BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern und kontrollieren die Verwaltung. 

Da Bezirksversammlungen keine Parlamente im eigentlichen Sinne sind, können sie keine Gesetze verabschieden. Gesetze fĂŒr die Stadt Hamburg und ihre Bezirke kann nur das Hamburger Landesparlament, also die Hamburgische BĂŒrgerschaft, oder das Wahlvolk durch Volksentscheide verabschieden.

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Gesetzestext

BezirksÀmter

Durch Gesetz sind fĂŒr Teilgebiete (Bezirke) BezirksĂ€mter zu bilden, denen die selbststĂ€ndige Erledigung ĂŒbertragener Aufgaben obliegt. An der Aufgabenerledigung wirken die Bezirksversammlungen nach Maßgabe des Gesetzes mit.

Hamburgische Verfassung, Artikel 4, Absatz 2

Verwaltungsstruktur der BezirksÀmter

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Übergeordnete Aufgaben, die ganz Hamburg betreffen, werden vom Senat ĂŒbernommen oder von diesem auf Fachbehörden ĂŒbertragen.

Die meisten Verwaltungsaufgaben jedoch, die direkt vor Ort und bĂŒrgernah eine Rolle spielen, werden von den BezirksĂ€mtern erledigt. DafĂŒr gibt es in jedem Bezirksamt unterschiedliche Dezernate. Mehr Informationen hierzu befinden sich im Unterkapitel „BezirksĂ€mter".