Die Hamburgische Verfassung regelt und sichert die Befugnisse der Bezirke Seit Oktober 2006 heißt es im Artikel 4 Abs. 2 der Hamburgischen Verfassung (HV): „Durch Gesetz sind für Teilgebiete (Bezirke) Bezirksämter zu bilden, denen die selbstständige Erledigung übertragener Aufgaben obliegt. An der Aufgabenerledigung wirken die Bezirksversammlungen nach Maßgabe des Gesetzes mit.“ Dadurch wird den Bezirken und Bezirksämtern eine größere rechtliche Bedeutung zuerkannt als zuvor, denn ihre Stellung, ihre Existenz ist durch den Art. 4 Abs. 2 HV gesicherter. Wäre die Bürgerschaft vor Aufnahme dieses Passus in die Hamburgische Verfassung auf die Idee gekommen, die Bezirke und Bezirksämter abzuschaffen, dann hätte sie damals nur eine einfache Mehrheit dazu gebraucht. Seit Aufnahme des Art. 4. Abs. 2. in die Hamburgische Verfassung würde die Bürgerschaft für solch ein Vorhaben eine Zweidrittelmehrheit benötigen; denn nun müsste eine Verfassungsänderung herbeigeführt werden, wofür immer eine Zweidrittelmehrheit nötig ist.
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Die Hamburgische Verfassung regelt und sichert seit 2006 die Befugnisse der Bezirke. Die in dem Jahr formulierte Gesetzesgrundlage ist auch eine Versicherung für die Demokratie. Warum ist das wichtig?
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Fun Fact
Warum braucht es das Gesetz?
Die demokratische Basis Hamburgs hätte mit einfacher Mehrheit abgeschafft werden können - bis 2006.
Seit Oktober 2006 heißt es in der Hamburgischen Verfassung, Artikel 4, Absatz 2:
„Durch Gesetz sind für Teilgebiete (Bezirke) Bezirksämter zu bilden, denen die selbstständige Erledigung übertragener Aufgaben obliegt. An der Aufgabenerledigung wirken die Bezirksversammlungen nach Maßgabe des Gesetzes mit.“
Dadurch wird den Bezirken und Bezirksämtern eine größere rechtliche Bedeutung zuerkannt als zuvor, denn ihre Stellung, ihre Existenz ist durch die Hamburgische Verfassung, Artikel 4, Absatz 2 gesichert. Wäre die Bürgerschaft vor Aufnahme dieses Passus in die Hamburgische Verfassung auf die Idee gekommen, die Bezirke und Bezirksämter abzuschaffen, dann hätte sie damals nur eine einfache Mehrheit dazu gebraucht.
Seit Aufnahme des oben genannten Artikels in die Hamburgische Verfassung würde die Bürgerschaft für solch ein Vorhaben eine Zweidrittelmehrheit benötigen; denn nun müsste eine Verfassungsänderung herbeigeführt werden, wofür immer eine Zweidrittelmehrheit nötig ist.
Was tun die Bezirksämter?
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Der Hamburger Senat überträgt den Bezirksämtern Aufgaben, die sie selbstständig erledigen sollen.
Bei diesen Aufgaben handelt es sich in der Regel nicht um Aufgaben, die übergeordnete Bedeutung haben und deshalb einheitlich für ganz Hamburg umgesetzt werden müssen. Solche Aufgaben werden vom Senat übernommen oder auf Fachbehörden übertragen, da diese für ganz Hamburg zuständig sind.
Die Bezirksämter sind vielmehr für die meisten Verwaltungsaufgaben zuständig, die bürgernah direkt vor Ort – also in dem jeweiligen Bezirk – eine Rolle spielen und deshalb auch dort bearbeitet und erledigt werden sollen. Denn diese Angelegenheiten sind ausschließlich für die in diesem Bezirk lebenden Menschen von Interesse.