Hamburger Rechtswesen

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Amtsgericht Wandsbek

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Hamburger Rechtswesen

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Die Gerichtsbarkeit – auch Judikative genannt – steht als rechtsprechende Gewalt in einem demokratischen Rechtsstaat unabhängig neben den beiden anderen Gewalten: der Legislativen, also dem Parlament (Bürgerschaft) als gesetzgebender Gewalt, und der Exekutiven, sprich der Regierung (Senat) als vollziehender Gewalt.

Die Gerichte und ihre Bediensteten sind heutzutage nicht am selben Ort wie die Legislative und Exekutive ansässig, um die ganz besondere Unabhängigkeit auch räumlich zu betonen; dennoch ist die Judikative im Rathaus stellenweise noch sichtbar. Schließlich unterstand die Gerichtsbarkeit bis 1860 noch dem Rath. So stehen am Eingang zum Senatsgehege zwei weiße Marmorfiguren: Die „Gerechtigkeit“ und die „Gnade“.

Die Göttin der Gerechtigkeit, Justitia, ist mit Waage und aufgeschlagenem Gesetzbuch ausgestattet. Beides verweist auf die Treue zum geschriebenen Gesetz und die notwendige ausgleichende Haltung in der öffentlichen Rechtsprechung. Nicht selten ist die Justitia auch mit einem Tuch über den Augen dargestellt – als Symbol für eine neutrale Rechtsprechung ohne Ansehen der Herkunft der Streitparteien. Aber auch zwei sehende Augen sind von Vorteil.

Die Göttin der Gnade, Indulgentia, trägt in ihren Händen einen zerbrochenen Richterstab, ein geschlossenes Gesetzbuch, eine zusammengeraffte Waage und an ihren Füßen befestigte gesprengte Fußketten. Die Gnade kann auch dann noch wirken, wenn Recht und Gesetz keine Möglichkeit mehr sehen. Gnade ist ein Wohlwollen, das dem Menschen entgegengebracht wird, sozusagen ein Geschenk, ohne einen Anspruch darauf zu haben, und ohne jegliche Verpflichtung.

Damit der Grundsatz „Vor dem Gesetz sind alle gleich.“ auch Bestand haben kann, räumt die Verfassung der Gerichtsbarkeit eine sehr starke Stellung ein. Die Richterinnen und Richter aller Gerichtsbarkeiten sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. In die richterliche Unabhängigkeit darf von keiner anderen staatlichen oder nichtstaatlichen Stelle eingegriffen werden. Dieses verfassungsrechtlich garantierte Beeinflussungsverbot gilt auch für die hamburgischen Behörden.

So sind z.B. in Hamburg weder der Erste Bürgermeister noch die Justizsenatorin befugt, auf gerichtliche Verfahren Einfluss zu nehmen, gerichtliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen oder gar gerichtliche Entscheidungen abzuändern oder aufzuheben. Art. 62 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg besagt:

„Die Gerichtsbarkeit wird in allen ihren Zweigen durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt. An der Rechtsprechung sind Männer und Frauen aus dem Volke nach Maßgabe der Gesetze beteiligt.“

Aufbau der Justiz
In Deutschland, also auch in Hamburg, gilt grundsätzlich ein dreizügiger Gerichtsaufbau.

Ein Rechtsstreit kann demnach ggf. durch bis zu drei Instanzen gefĂĽhrt werden.

  • Amtsgerichte sind fĂĽr Zivil- und Strafrecht zuständig und in den verschiedenen Gerichtsbezirken ĂĽber Hamburg örtlich verteilt. Hier werden Streitigkeiten mit Streitwerten unter 5.000 Euro bspw. ĂĽber Verträge, ĂĽber Mängel an der gelieferten Ware, ĂĽber ZahlungsrĂĽckstände, ĂĽber die Höhe der Miete und – vor speziellen Richterinnen und Richtern – ĂĽber familienrechtliche Streitigkeiten sowie ĂĽber einfache Straftaten verhandelt.

  • Das Landgericht Hamburg ist fĂĽr Zivil- und Strafrecht zuständig und auch am Sievekingplatz ansässig. Das Landgericht ist entweder als Berufungsinstanz fĂĽr die Amtsgerichte zuständig oder bei zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten größerer Bedeutung die Eingangsinstanz.

  • Das Oberlandesgericht (OLG) ist fĂĽr beide Rechtsgebiete zuständig und ebenfalls am Sievekingplatz stehend. Es ist entweder Berufungs- oder Revisionsinstanz fĂĽr die Untergerichte. DarĂĽber steht nur noch der Bunde sgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, sowie stets ĂĽber allem – unter bestimmten Voraussetzungen – das Bundesverfassungsgericht (BverfG), ebenfalls in Karlsruhe.

Weitere Gerichte in Hamburg
  • Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht: OsterbekstraĂźe 96 in Hamburg-Barmbek. Hier werden Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis entschieden, z.B. ĂĽber KĂĽndigungen oder Konflikte zwischen Betrieb und Betriebsrat.

  • Sozialgericht und Landessozialgericht: DammtorstraĂźe 7 in der Hamburger Innenstadt. Hier geht es um Sozialversicherungsstreitigkeiten, z.B. Arbeitslosengeld, Pflegeleistungen oder Krankenkassenleistungen.

  • Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht: LĂĽbeckertordamm 4 in Hamburg-St. Georg. Hier werden öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verhandelt, z.B. aus dem Baurecht, Naturschutzrecht oder Polizeirecht.

  • Finanzgericht: Ebenfalls im Haus der Gerichte. Hier kann z.B. gegen Steuerbescheide der Finanzämter, der Zollämter oder gegen Kindergeldbescheide geklagt werden.

  • Hamburgisches Verfassungsgericht: Zuständig fĂĽr Fragen zur Auslegung der Hamburgischen Verfassung und des Landesrechts, z.B. bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Staatsorganen.

  • Internationaler Seegerichtshof (ISGH): Sitz in Klein-Flottbek. Er entscheidet ĂĽber Streitigkeiten zur Auslegung oder Anwendung des internationalen SeerechtsĂĽbereinkommens.

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Gerechtigkeit am Eingang zum Senatsgehege

Die Gerichte in Hamburg sind heute nicht mehr am selben Ort wie das Parlament (die Legislative) und die Regierung (die Exekutive), um ihre Unabhängigkeit zu betonen. Damit wird die Unabhängigkeit der Justiz von der Legislative und Exekutive auch räumlich betont. Trotzdem sieht man noch Spuren der Verbindung zwischen der Justiz und dem Rathaus. Das liegt daran, dass der Senat bis 1860 auch für die Gerichtsbarkeit zuständig war. Am Eingang zum Senatsbereich stehen zwei beeindruckende Marmorfiguren: Gerechtigkeit und Gnade.

Die Göttin der Gerechtigkeit, genannt Justitia, hält eine Waage und ein offenes Gesetzbuch. Das zeigt, dass das Gesetz für alle gilt und dass Entscheidungen fair und ausgeglichen getroffen werden müssen. Manchmal trägt sie ein Tuch über den Augen, was bedeutet, dass die Rechtsprechung ohne Vorurteile oder Bevorzugung einer der Parteien erfolgt.

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Gnade am Eingang zum Senatsgehege

Die Göttin der Gnade (Indulgentia) hält einen zerbrochenen Richterstab und eine zusammengeraffte Waage in ihren Händen. An ihren Füßen sind gesprengte Fußketten zu sehen. Das symbolisiert, dass Gnade auch dann gewährt werden kann, wenn das Gesetz eigentlich keine Möglichkeit mehr bietet. Gnade ist ein Geschenk, das jemandem gewährt wird, ohne dass dieser einen Anspruch darauf hat.

Das Grundgesetz und alle Landesverfassungen, also auch die Hamburgische Landesverfassung, formulieren den Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Deshalb ist das Vertrauen in die Justiz berechtigterweise hoch. Die Richter und Richterinnen in Hamburg sind unabhängig und dürfen nur nach dem Gesetz und nach nichts anderem entscheiden. Niemand – nicht der Erste Bürgermeister oder die Justizsenatorin – darf Einfluss auf die Entscheidungen der Gerichte nehmen oder sie ändern. Das ist ein wichtiger rechtsstaatlicher Grundsatz im Grundgesetz und selbstverständlich auch der Hamburger Verfassung.

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Rechtsgrundlage

Unabhängigkeit des Rechtswesens

Die Gerichtsbarkeit wird in allen ihren Zweigen durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt. An der Rechtsprechung sind Männer und Frauen aus dem Volke nach Maßgabe der Gesetze beteiligt.

Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, Artikel 62

Berufs- und Laienrichterinnen und -richter

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In der Regel sind die Gerichte mit Berufsrichterinnen und -richtern besetzt, die Jura an der Universität studiert sowie zwei Jahre Referendariat in juristischen Berufsfeldern absolviert haben. In manchen Gerichtsverfahren werden auch Laienrichterinnen bzw. Laienrichter als sogenannte Schöffen hinzugezogen.

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Berufsrichterinnen und -richter werden vom Senat ernannt – aber nicht einfach so. Ein spezieller Ausschuss schlägt die Kandidierenden vor. Dieser Ausschuss besteht aus drei Senatorinnen oder Senatoren oder Staatsrätinnen und Staatsräten, sechs „bürgerlichen Mitgliedern“, die von der Bürgerschaft gewählt werden, und drei Richterinnen oder Richtern sowie zwei Anwältinnen oder Anwälten.

Berufsrichterinnen und -richter werden auf Lebenszeit ernannt, aber sie dürfen sich nichts Gravierendes zuschulden kommen lassen. Wenn eine Richterin oder ein Richter gegen die Verfassung oder das Grundgesetz verstößt, kann die Bürgerschaft eine Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht nach Artikel 98, Absatz 2 des Grundgesetzes beantragen. Das bedeutet, dass der Richter oder die Richterin eventuell in ein anderes Amt versetzt werden kann. Im schlimmsten Fall, wenn absichtlich gegen das Gesetz verstoßen wird, kann er oder sie auch entlassen werden.

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Rechtsgrundlage

Berufs- und Laienrichterinnen und -richter

Die Berufsrichterinnen und Berufsrichter werden vom Senat auf Vorschlag eines Richterwahlausschusses ernannt.

Die Berufsrichterinnen und Berufsrichter werden auf Lebenszeit ernannt.

Wenn eine Richterin oder ein Richter im Amt oder außerhalb des Amtes gegen die Grundsätze des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland oder dieser Verfassung verstößt, so kann die Bürgerschaft gegen sie oder ihn mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl nach Stellungnahme des Richterwahlausschusses beim Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung gemäß Artikel 98 Abs. 2 GG für die Bundesrepublik Deutschland beantragen. Das gilt auch für ehrenamtlich bestellte Richterinnen und Richter.

Das Bundesverfassungsgericht [kann] mit Zweidrittelmehrheit auf Antrag des Bundestages anordnen, dass der Richter in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu versetzen ist. Im Falle eines vorsätzlichen Verstoßes kann auf Entlassung erkannt werden.

Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, Artikel 63, Absatz 1; Absatz 2; Absatz 3

Grundgesetz, Artikel 98, Absatz 2

Aufbau der Justiz

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In Deutschland, also auch in Hamburg, gilt grundsätzlich ein dreizügiger Gerichtsaufbau. Ein Rechtsstreit kann demnach ggf. durch bis zu drei Instanzen geführt werden.

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Amtsgerichte

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Amtsgericht Hamburg Wandsbek

Amtsgerichte sind für Zivil- und Strafrecht zuständig und in den verschiedenen Gerichtsbezirken über Hamburg örtlich verteilt. Hier werden Streitigkeiten mit Streitwerten unter 5.000 Euro verhandelt. Dabei kann es beispielsweise um Verträge, Mängel an gelieferter Ware, Zahlungsrückstände, die Höhe der Miete und – vor speziellen Richterinnen und Richtern – um familienrechtliche Streitigkeiten sowie um einfache Straftaten gehen.

Landgericht Hamburg

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Das Landgericht Hamburg ist für Zivil- und Strafrecht zuständig und am Sievekingplatz ansässig. Das Landgericht ist Berufungsinstanz für Entscheidungen der Amtsgerichte. Es ist außerdem Eingangsinstanz für Zivilverfahren mit einem Streitwert über 5.000 Euro und für Strafsachen, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten ist.

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Das Landgericht - Ziviljustizgebäude am Sievekingplatz 1

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Das Landgericht - Strafjustizgebäude am Sievekingplatz 3

Oberlandesgericht

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Das Hanseatische Oberlandesgericht

Das Oberlandesgericht ist für beide Rechtsgebiete zuständig und ebenfalls am Sievekingplatz stehend. Es ist entweder Berufungs- oder Revisionsinstanz für die Untergerichte. Darüber steht nur noch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, sowie stets über allem – unter bestimmten Voraussetzungen – das Bundesverfassungsgericht, ebenfalls in Karlsruhe.

Weitere Gerichte in Hamburg

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Haus der Gerichte Hamburg

  • Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht befinden sich in der OsterbekstraĂźe 96 in Hamburg-Barmbek. Hier werden Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis entschieden, z. B. ĂĽber die Rechtmäßigkeit von KĂĽndigungen oder ĂĽber Streitigkeiten zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat.
  • Das Sozialgericht und das Landessozialgericht liegen in der Hamburger Innenstadt in der DammtorstraĂźe 7. Hier geht es um Rechtskonflikte aus der sogenannten Sozialversicherung, also z. B. um Arbeitslosengeld, um Pflegeleistungen oder Krankenkassenleistungen.
  • Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht sind im Haus der Gerichte am LĂĽbeckertordamm 4 in Hamburg-St. Georg untergebracht. Hier werden Urteile ĂĽber Streitigkeiten öffentlich-rechtlicher Art, also z. B. Streitigkeiten aus dem Baurecht, dem Naturschutzrecht (Bsp. Elbvertiefung), aber auch aus dem Polizei- oder Beamtenrecht gefällt.
  • Das Finanzgericht ist ebenfalls im Haus der Gerichte. Hier kann z. B. gegen Steuerbescheide der Finanzämter, der Zollämter oder gegen Kindergeldbescheide geklagt werden.
  • Das Hamburgische Verfassungsgericht ist bei Meinungsverschiedenheiten bezĂĽglich der Auslegung der Hamburgischen Verfassung und des Hamburgischen Landesrechts zuständig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Staatsorgan Hamburgisches Landesrecht fĂĽr unvereinbar mit der Hamburgischen Verfassung hält.
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Urheber: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

https://justiz.hamburg.de/gerichte/ö

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Internationaler Seegerichtshof

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Hamburg ist darĂĽber hinaus aufgrund von internationalen Vereinbarungen Sitz des Internationalen Seegerichtshofs in Klein-Flottbek. Er entscheidet in Streitigkeiten ĂĽber die Auslegung oder Anwendung des internationalen SeerechtsĂĽbereinkommens.

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Urheber: Wmeinhart

https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:International_Tribunal_for_the_Law_of_the_Sea_(building)?uselang=de#/media/File:Hamburg.IntSeegerichtshof.Elbseite.wmt.jpg

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Neues Gericht fĂĽr internationale Wirtschaftsstreitigkeiten

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