Andere Formen der Streitbeilegung

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Andere Formen der Streitbeilegung

AusfĂĽhrlicher Lesetext

Nicht jeder Konflikt muss zum Rechtskonflikt werden und nicht jeder Rechtskonflikt muss unbedingt bei Gericht entschieden werden. Für manche Personen dauert der Rechtsweg zu lange oder sie wollen selbst mit der Gegenseite in einem vertraulichen Rahmen und möglichst unter der Vermittlung einer dafür qualifizierten Person – häufig einer Juristin oder einem Juristen – verhandeln.

Mittlerweile wird die Nachfrage von Anwältinnen und Anwälten sowie von Bürgerinnen und Bürgern nach alternativen Streitbeilegungsmethoden und -formaten immer größer. Es gibt z.B. Schiedsverfahren in der Wirtschaft, Güteverfahren bei der ÖRA, Täter-Opfer-Ausgleich bei Straftaten, Ombudsverfahren bei Banken und Versicherungen, Verbraucherstreitschlichtungsstellen und Mediation. Mediation ist zumeist bei Trennung und Scheidung, Erben und Vererben, Generationenwechsel im Betrieb oder bei Arbeitskonflikten das Instrument der Wahl, weil hier die Konfliktpartnerinnen und -partner ausgiebig Zeit haben, ihre Angelegenheiten unter qualifizierter Vermittlung durch neutrale Mediatoren selbst in die Hand zu nehmen und individuelle Lösungen zu finden.

Das Recht auf kostengĂĽnstige Rechtsberatung und rechtliche Vertretung vor Gericht
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat (Art. 20 Abs. 1 GG).

Zur Rechtsstaatlichkeit gehört, dass Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Rechtsberatung und zum Gerichtsweg haben und finden müssen. Das gilt für alle in Deutschland lebenden Menschen – auch für diejenigen, die wenig Einkommen oder Vermögen, haben.

Menschen, die in Hamburg leben und nur über geringes Einkommen und Vermögen verfügen und die außergerichtlichen Rechtsrat oder eine Vertretung vor Gericht benötigen, steht dafür die Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) offen. Hier können sie vor- und außergerichtlich gegen einen Beitrag von 15 Euro, der ggf. noch reduziert werden kann, mündliche Auskunft, mehrfache rechtliche Beratung, telefonische Vermittlung und schriftliche Geltendmachung ihres rechtlichen Anliegens erhalten.

Im jeweilig nachgefragten Rechtsgebiet stehen dafür qualifizierte Juristinnen und Juristen – überwiegend ehrenamtlich – zur Verfügung; sie sind im Hauptberuf Rechtsanwälte und -anwältinnen, Richterinnen und Richter, Wirtschafts- oder Verwaltungsjuristinnen und -juristen. Jährlich werden über 30.000 Beratungen durchgeführt, was zeigt, wie hoch der Bedarf und wie wichtig dieses Angebot ist. Falls das Problem nicht ohne die Entscheidung eines Gerichtes gelöst werden kann, steht allen Personen mit geringem Einkommen und Vermögen Prozesskostenhilfe (PKH) und Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu.

Hier übernimmt der Staat unter gewissen Vorbedingungen die Kosten des Gerichtes und der anwaltlichen Vertretung vollumfänglich oder bewilligt Ratenzahlung.

Die Räumlichkeiten der ÖRA in der Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg, liegen verkehrsgünstig in der Nähe der U-Bahn-Haltestellen Stephansplatz (U1) und Gänsemarkt (U2) und sind barrierefrei zugänglich.

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Schlichtung ohne Richter

Nicht jeder Streit muss vor Gericht landen, und nicht jeder Rechtsstreit muss zwangsläufig vor einer Richterin oder einem Richter geklärt werden.
Manche Menschen finden den Weg über das Gericht zu lang oder möchten lieber in einem vertraulichen Rahmen mit der anderen Seite sprechen, oft mit der Hilfe einer neutralen Person, wie einem Anwalt oder einer Anwältin.

Immer mehr Menschen interessieren sich für alternative Wege, um Konflikte zu lösen. Dazu gehören zum Beispiel Schiedsverfahren in der Wirtschaft, Güteverfahren, Mediationsverfahren bei Konflikten in Familien oder am Arbeitsplatz, oder auch spezielle Verfahren wie der Täter-Opfer-Ausgleich bei Straftaten und die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Besonders bei Themen wie Trennung, Erbschaft oder Problemen bei der Arbeit wählen viele die Mediation. Dabei haben die Beteiligten die Möglichkeit, in Ruhe und mit Unterstützung von neutralen, besonders ausgebildeten Mediatorinnen und Mediatoren gemeinsam eine Lösung zu finden. Mehr Informationen gibt es z. B. hier.

Ă–ffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle

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Menschen, die in Hamburg leben und nur über geringes Einkommen und Vermögen verfügen und die außergerichtlichen Rechtsrat benötigen, steht dafür die Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) offen. 

Für einen Beitrag von 15 Euro, der ggfs. noch reduziert werden kann, bietet die ÖRA 

  • mĂĽndliche Auskunft, 
  • mehrfache rechtliche Beratung, 
  • telefonische Vermittlung und 
  • schriftliche Geltendmachung von rechtlichen Anliegen. 

Mehr Informationen zur Ă–RA gibt es hier.

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Wer fĂĽhrt Mediationsverfahren durch?

In jedem gefragten Rechtsgebiet stehen für Mediationsverfahren qualifizierte Juristinnen und Juristen bereit – meist ehrenamtlich. Hauptberuflich arbeiten sie als Rechtsanwältinnen und -anwälte, Richterinnen und Richter oder als Wirtschafts- und Verwaltungsjuristinnen bzw. -juristen. Jährlich finden über 30.000 Beratungen statt, was den großen Bedarf und die Bedeutung dieses Angebots deutlich macht. Kann ein Problem nur gerichtlich geklärt werden, haben Personen mit geringem Einkommen und Vermögen Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (PKH bzw. VKH).

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Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?

Kontaktaufnahme

  • Parteien wählen gemeinsam eine Mediatorin oder einen Mediator.
  • Erstgespräch zur Klärung von Ablauf, Kosten und Grundprinzipien.

Vereinbarung ĂĽber das Verfahren

  • Abschluss einer Mediationsvereinbarung (Regeln, Vertraulichkeit, Freiwilligkeit, Ziel).

Darstellung der Sichtweisen

  • Jede Partei schildert ihre Sicht des Konflikts ohne Unterbrechung.
  • Mediatorin/Mediator hört aktiv zu und fasst neutral zusammen.

Themen sammeln

  • Gemeinsames Herausarbeiten aller relevanten Streitpunkte.

Interessen und Bedürfnisse klären

  • HintergrĂĽnde, BeweggrĂĽnde und Ziele der Parteien ermitteln.

Lösungsoptionen entwickeln

  • Kreatives Sammeln möglicher Lösungen ohne sofortige Bewertung.

Bewertung und Auswahl

  • PrĂĽfung der Optionen auf Machbarkeit und Fairness.
  • Gemeinsame Auswahl der besten Lösung(en).

Abschlussvereinbarung

  • Schriftliche Fixierung der Ergebnisse.
  • Unterschrift beider Parteien und ggf. rechtliche PrĂĽfung.

Umsetzung und Nachbereitung

  • Vereinbarte Schritte umsetzen.
  • Optional: Folgegespräch zur ĂśberprĂĽfung der Einhaltung.
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Kontakte

Informationen gibt es z. B. hier:
www.mediationszentralehamburg.de

Bei finanziellen Schwierigkeiten informieren Sie sich bei der ÖRA, wie der Zugang zu Mediation möglich werden kann.

Mediationsgesetz

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Alle Methoden zur Streitbeilegung außerhalb des Gerichts funktionieren in einem demokratischen Rechtsstaat nur, wenn sie zusätzlich auf den Prinzipien des Rechts basieren. Sie helfen dabei, die Gerichte zu entlasten und den Beteiligten zu ermöglichen, ihre Konflikte selbstbestimmt und fair zu lösen.

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Ansprechpartner fĂĽr Mediation im GĂĽteverfahren

Landgericht Hamburg
Geschäftsstelle für Güteverfahren nach § 278 Abs. 5 ZPO
Sievekingplatz 1 [Raum A 251]
20355 Hamburg

Tel. 040 / 42843 – 4272

Hier geht's zur Internetseite.