Nicht jeder Konflikt muss zum Rechtskonflikt werden und nicht jeder Rechtskonflikt muss unbedingt bei Gericht entschieden werden. Für manche Personen dauert der Rechtsweg zu lange oder sie wollen selbst mit der Gegenseite in einem vertraulichen Rahmen und möglichst unter der Vermittlung einer dafür qualifizierten Person – häufig einer Juristin oder einem Juristen – verhandeln.
Mittlerweile wird die Nachfrage von Anwältinnen und Anwälten sowie von Bürgerinnen und Bürgern nach alternativen Streitbeilegungsmethoden und -formaten immer größer. Es gibt z.B. Schiedsverfahren in der Wirtschaft, Güteverfahren bei der ÖRA, Täter-Opfer-Ausgleich bei Straftaten, Ombudsverfahren bei Banken und Versicherungen, Verbraucherstreitschlichtungsstellen und Mediation. Mediation ist zumeist bei Trennung und Scheidung, Erben und Vererben, Generationenwechsel im Betrieb oder bei Arbeitskonflikten das Instrument der Wahl, weil hier die Konfliktpartnerinnen und -partner ausgiebig Zeit haben, ihre Angelegenheiten unter qualifizierter Vermittlung durch neutrale Mediatoren selbst in die Hand zu nehmen und individuelle Lösungen zu finden.
Das Recht auf kostengĂĽnstige Rechtsberatung und rechtliche Vertretung vor Gericht
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat (Art. 20 Abs. 1 GG).
Zur Rechtsstaatlichkeit gehört, dass Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Rechtsberatung und zum Gerichtsweg haben und finden müssen. Das gilt für alle in Deutschland lebenden Menschen – auch für diejenigen, die wenig Einkommen oder Vermögen, haben.
Menschen, die in Hamburg leben und nur über geringes Einkommen und Vermögen verfügen und die außergerichtlichen Rechtsrat oder eine Vertretung vor Gericht benötigen, steht dafür die Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) offen. Hier können sie vor- und außergerichtlich gegen einen Beitrag von 15 Euro, der ggf. noch reduziert werden kann, mündliche Auskunft, mehrfache rechtliche Beratung, telefonische Vermittlung und schriftliche Geltendmachung ihres rechtlichen Anliegens erhalten.
Im jeweilig nachgefragten Rechtsgebiet stehen dafür qualifizierte Juristinnen und Juristen – überwiegend ehrenamtlich – zur Verfügung; sie sind im Hauptberuf Rechtsanwälte und -anwältinnen, Richterinnen und Richter, Wirtschafts- oder Verwaltungsjuristinnen und -juristen. Jährlich werden über 30.000 Beratungen durchgeführt, was zeigt, wie hoch der Bedarf und wie wichtig dieses Angebot ist. Falls das Problem nicht ohne die Entscheidung eines Gerichtes gelöst werden kann, steht allen Personen mit geringem Einkommen und Vermögen Prozesskostenhilfe (PKH) und Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu.
Hier übernimmt der Staat unter gewissen Vorbedingungen die Kosten des Gerichtes und der anwaltlichen Vertretung vollumfänglich oder bewilligt Ratenzahlung.
Die Räumlichkeiten der ÖRA in der Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg, liegen verkehrsgünstig in der Nähe der U-Bahn-Haltestellen Stephansplatz (U1) und Gänsemarkt (U2) und sind barrierefrei zugänglich.