Die Einwohnerinnen und Einwohner jedes Hamburger Bezirkes haben eine eigene demokratisch gewählte Vertretung: die Bezirksversammlung. Sie wird von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern des jeweiligen Bezirks alle fünf Jahre gewählt. Die Bezirksversammlung berät und kontrolliert das Bezirksamt. Sie entscheidet über viele Angelegenheiten, für die die Bezirksämter zuständig sind. Bezirksversammlungen sind keine Parlamente, sondern gewählte Verwaltungsausschüsse. Sie verabschieden keine Gesetze. Gesetze für die Stadt Hamburg und ihre Bezirke kann nur das Hamburger Landesparlament, also die Hamburgische Bürgerschaft, oder das Wahlvolk durch Volksentscheid verabschieden.
Mitsprache erwünscht!
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§
Aufgaben der Bezirksversammlungen
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Es gehört zur jahrhundertelangen Tradition Hamburgs, Bürgerinnen und Bürger nicht nur über das Parlament (Bürgerschaft) entscheiden zu lassen, sondern auch an der Ausführung der Verwaltung zu beteiligen. In dieser Tradition stehen die Bezirksversammlungen.
Die Einwohnerzahl eines Bezirks bestimmt die Größe der Bezirksversammlung.
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Die Bezirksversammlungen erfüllen also Aufgaben der Verwaltung. Sie gehören der Exekutive an – also der ausführenden Gewalt, die die Gesetze umsetzt.
Vertretung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger
Die Bezirksversammlungen können Entscheidungen zu den meisten Themen treffen, für die die Bezirksämter zuständig sind. Bezirksversammlungen kümmern sich z. B. darum, dass ausreichend Häuser der Jugend und Jugendwohnungen eingerichtet werden. Außerdem prüfen sie, wie sich Änderungen im Jugendrecht auf die Bezirke auswirken. Sie achten darauf, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei der Bauplanung des Bezirks berücksichtigt werden. Und sie stehen auch im ständigen Dialog mit Institutionen, die in ihrem Bezirk in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, wie z. B. der Hamburger Sportjugend, den Jugendfeuerwehren, dem Arbeitersamariterbund oder der Arbeiterwohlfahrt.
Arbeit der Bezirksversammlungen
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Die Bezirksversammlungen unterstützen und beraten die Bezirksämter bei ihren Aufgaben.
Zusätzlich wählt die Bezirksversammlung die Bezirksamtsleiterinnen und -leiter, die der Senat anschließend ernennt. So haben die Bezirksversammlungen Einfluss darauf, wer die Arbeit in ihrem Bezirk leitet.
Anschließend kontrollieren sie die Bezirksämter bei ihrer Arbeit und können teilweise auch mitentscheiden, wofür Geld ausgegeben wird.
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Wählen mit 16 - Weil es dich betrifft!
Abgeordnete der Bezirksversammlungen entscheiden darüber ...
... wo in ihren Bezirken Spielplätze und Parks angelegt und wo und wie z. B. Wohnungen im Bezirk errichtet werden. Sie achten darauf, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei allen Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren und für die die Bezirksämter zuständig sind, angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehören z. B. auch die Häuser der Jugend.
Häuser der Jugend in Hamburg
Die Politikerinnen und Politiker in Hamburg regeln also lauter Angelegenheiten, die direkt vor deiner Haustür passieren und deinen Alltag beeinflussen. Deshalb ist es so wichtig, wählen zu gehen. Denn: Wenn du deine Stimmen nicht abgibst, lässt du andere für dich entscheiden.
Auch auf Bezirksebene können die wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner mittels Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden bei allen Angelegenheiten, in denen eine Bezirksversammlung Beschlüsse fassen darf, direkt mitwirken und mitentscheiden.
Ein Bürgerbegehren ist der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides und muss schriftlich beim zuständigen Bezirksamt angezeigt werden. Es muss dabei so formuliert sein, dass die Frage mit Ja oder Nein beantwortet werden kann - die Bürgerinnen und Bürger also leicht entscheiden können.
Ein Bürgerbegehren ist dann zustande gekommen, wenn innerhalb von sechs Monaten genug Leute das Begehren mit ihrer Unterschrift unterstützen. Dafür sind in Bezirken mit mehr als 300.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Unterschriften von 2% und in Bezirken mit weniger als 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner von 3% der wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich.
Etwas verständlicher ausgedrückt: In Eimsbüttel wären das von ca. 230 000 Wahlberechtigten ca. 7000 Unterschriften.
Nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren gibt es drei Möglichkeiten für den weiteren Ablauf:
Die Bezirksversammlung stimmt dem Bürgerbegehren direkt zu.
Die Bezirksversammlung verhandelt mit den Initiatorinnen und Initiatoren und stimmt dann einem gemeinsam gefundenen Kompromiss zu.
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können Einfluss nehmen.
Was die Bezirksversammlungen sonst noch tun können
Empfehlungen an Fachbehörden
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In Angelegenheiten, die für den jeweiligen Bezirk zwar von Bedeutung sind, deren Bearbeitung und Erledigung aber nicht in die Zuständigkeit des Bezirksamtes fällt, kann die Bezirksversammlung Empfehlungen an die jeweils zuständige Fachbehörde in Hamburg aussprechen.
Einsetzung von Ausschüssen
Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse können die Mitglieder der Bezirksversammlungen Ausschüsse einsetzen. Es gibt verschiedene Ausschüsse, die jeweils für unterschiedliche Themenbereiche zuständig sind. In solchen Ausschüssen werden die anstehenden Themen bearbeitet, beraten und diskutiert. Wenn einem Ausschuss oder der Bezirksversammlung dazu noch Informationen oder Unterlagen fehlen, dann kann der Ausschuss oder die Bezirksversammlung vom Bezirksamt in der Regel Einsicht in die Unterlagen verlangen. Das nennt man Akteneinsicht.
Anfragen stellen
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben können die Mitglieder der Bezirksversammlungen Anfragen an ihre Bezirksamtsleitung sowie an die für das jeweilige Thema zuständige Fachbehörde stellen.
Was die Bezirksversammlungen nicht tun können
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Bei Personalentscheidungen haben die Bezirksversammlungen kein Mitspracherecht. Wenn das Bezirksamt z. B. jemanden einstellen oder entlassen möchte, können sie also keinen Einfluss nehmen. Bei organisatorischen Fragen, wenn es um den grundsätzlichen Aufbau und die Struktur des Bezirksamtes geht, können sie ebenfalls nicht mitreden. Geht es aber z. B. um die Schließung von Dienststellen des Bezirksamtes, wie örtlichen Kundenzentren oder Sozialeinrichtungen, muss sich die Leitung des Bezirksamtes die Meinung der Bezirksversammlung anhören (Anhörungsrecht). Sie muss aber nicht darauf hören oder entsprechend handeln.
Bürgerschaft und Bezirksversammlungen im Vergleich
Die Bürgerschaft und die Bezirksversammlung im Vergleich.
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Tipp
Anfragen an die Bezirksamtsleitung stellen oder Sprechstunden besuchen
Wem ein bezirkliches Thema besonders unter den Nägeln
brennt, wer mehr über ein laufendes Verfahren wissen möchte oder kritische
Nachfragen dazu hat, kann sich mit diesen Fragen an ein Mitglied der Bezirksversammlung wenden.
Dieses Mitglied kann dann eine Anfrage an die Bezirksamtsleitung stellen und
nähere Auskünfte vom Bezirksamt verlangen oder gemeinsam mit seiner Fraktion einen Antrag im Sinne der Anfrage stellen. Mitglieder der Bezirksversammlungen bieten oft Sprechstunden an. Die genauen Zeiten sind häufig
in den örtlichen Wochenblättern veröffentlicht.
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Tipp
Bei Bezirksversammlungen live dabei sein
Tempo-30-Zone, sichere Schulwege, Straßenbeleuchtungen: Wer einmal live dabei sein möchte, wenn die
Bezirksversammlung über wichtige Angelegenheiten im eigenen Bezirk diskutiert, kann die Sitzungen der Bezirksversammlung und der Ausschüsse besuchen. Sie sind in der Regel öffentlich. Zu Beginn der
öffentlichen Sitzungen gibt es sogar Gelegenheit, Fragen
zum gerade behandelten Thema zu stellen sowie eigene
Vorstellungen und Wünsche einzubringen und Initiativen
anzuregen. So kann man im Einzelfall auch die unterschiedliche politische Sichtweise der Fraktionen herausfinden.
Diese öffentliche Fragestunde gibt es in allen Bezirken.
Termine für Sitzungen der Bezirksversammlungen findet man hier.