Demokratischer Aufbruch – 1921

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Urheber: Staatsarchiv Hamburg

Erste Sitzung der neuen demokratischen Bürgerschaft am 24. März 1919

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Demokratischer Aufbruch – 1921

Bürgerschaftswahl am 16. März 1919 - eine Zeitenwende

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Am 16. März 1919 fand in Hamburg erstmals eine freie und geheime Bürgerschaftswahl statt, bei der alle erwachsenen Männer und Frauen wahlberechtigt waren. Damit endete eine jahrhundertelange Phase, in der ausschließlich wohlhabende Männer – meist Kaufleute, Reeder und Fabrikbesitzer – die politische Macht innehatten, obwohl sie nur ein kleiner Teil der Bevölkerung waren.

Am 24. März 1919 trat die neu gewählte Bürgerschaft zu ihrer ersten Sitzung zusammen.

Bereits zwei Tage später beschloss die Bürgerschaft ein zentrales Gesetz: Die höchste Staatsgewalt lag fortan bei der Bürgerschaft als gewählter Vertretung des Volkes. Damit endete die politische Vorherrschaft des Senats

Die ersten Frauen in der Bürgerschaft

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http://www.dhm.de/lemo/html/biografien/LangeHelene/, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3851087

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Die deutsche Politikerin, Pädagogin und Frauenrechtlerin Helene Lange war von 1919 bis 1921 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft.

Helene Lange war 1919 bereits 70 Jahre alt und übernahm als ältestes Mitglied das Amt der Alterspräsidentin der neugewählten Bürgerschaft. Als Mitglied der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) eröffnete sie am 24. März 1919 die erste Sitzung des neuen Parlaments mit den Worten: „Meine Herren und Damen!"

Helene Lange war Lehrerin und hatte sich jahrzehntelang für die Rechte von Frauen und bessere Bildungschancen für Mädchen eingesetzt. In ihrer Rede betonte sie die historische Bedeutung des politischen Umbruchs in Hamburg. Sie beschrieb die Aufgabe der Bürgerschaft als grundlegende Erneuerung der politischen Ordnung. Ziel sei es, eine neue Verfassung zu schaffen, die auf politischer Gerechtigkeit und sozialem Zusammenhalt basiert. Ihre Forderung nach einem „restlos demokratischen Wahlrecht" war dabei zentral.

Langes politisches Wirken markiert einen Meilenstein in der Geschichte der Gleichberechtigung und demokratischen Entwicklung Hamburgs.

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Die zentrale Aufgabe der neuen Bürgerschaft bestand darin, eine demokratische Verfassung zu erarbeiten. Diese sollte klar festlegen, dass die Bürgerinnen und Bürger der Souverän in allen politischen Belangen der Freien und Hansestadt Hamburg sind. Dieser Grundsatz wurde als Artikel 3 in die Hamburgische Verfassung aufgenommen. Diese trat am 9. Januar 1921 in Kraft.