Die meisten Menschen denken beim Wort „Verfassung“ wohl zuerst an ihren eigenen körperlichen oder seelischen Zustand. Auch der Duden nennt Verfassung in diesem Sinne und spricht beispielsweise auch von einer kräftigen, zarten oder schwachen Verfassung.
Was bedeutet dieser Begriff nun aber für das gesellschaftliche Leben?

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Sitzungssaal im Hamburger Rathaus
Hamburgs Verfassung im Lauf der Zeit
Definition „Verfassung" (politisch)
Definition „Verfassung" (politisch)
„Verfassung bezeichnet die meist in einer Urkunde niedergelegte Grundordnung eines politischen Gemeinwesens. Diese Grundordnung gilt vor und über allem anderen staatlich geschaffenen Recht, sie legt die Grundstruktur und die politische Organisation des Gemeinwesens (z.B. des Staates) fest, (...).“ (Schubert/Klein, 2018, S. 348)
Die Hamburgische Verfassung regelt elementare Dinge wie:
- Rechte und Pflichten der Bürgerschaftsabgeordneten,
- Wahlen zur Bürgerschaft,
- Bildung des Senats,
- Rechte und Pflichten des Senats sowie des Ersten Bürgermeisters und der Zweiten Bürgermeisterin,
- Rechte und Pflichten der Verwaltung und ihrer Bediensteten,
- Haushalt und die Finanzen Hamburgs,
- Gesetzgebung und Rechtsprechung des Stadtstaates Hamburg.
In „bester Verfassung“ kann sich unsere Landesverfassung aber nur befinden, wenn Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit nicht zu weit voneinander abweichen. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass wir wissen, was in der Verfassung steht.
Zum Verständnis aktueller Verfassungswirklichkeit ist der historische Bezug hilfreich; daher befinden sich auf dieser und den nächsten drei Seiten Überblicke zur Entwicklung der Hamburgischen Verfassung.