Bürgerschaft heute

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© Hamburgische Bürgerschaft/Michael Zapf

Sitzungssaal im Hamburger Rathaus

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Bürgerschaft heute

Ausführlicher Lesetext

„Die Bürgerschaft ist das Landesparlament“ (Art. 6 Abs. 1 HV). In den anderen Bundesländern, die keine Einheitsgemeinden oder Stadtstaaten sind, heißt die Legislative: Landtag.

Parlamente sind in demokratischen Staaten die gewählte Vertretung des Volkes
Im Rahmen der Verfassung regeln sie ihre Zusammenkünfte und Angelegenheiten, insbesondere ihre Arbeitsweise, selbst. Im Parlament wird das Volk durch gewählte Abgeordnete repräsentiert. Zentrale Kompetenzen des Parlamentes sind:
die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt, das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung

Parlamente nehmen staatliche und kommunale Aufgaben wahr
Weil Hamburg nicht nur ein Bundesland, sondern gleichzeitig auch eine Stadt ist, stehen auf der Tagesordnung einer Bürgerschaftssitzung auch Themen, bei denen es sich um kommunale Verwaltungsangelegenheiten handelt: wie z.B. Schließung von öffentlichen Bücherhallen, finanzielle Unterstützung von kirchlichen Kindertagesheimen oder die Errichtung von Wohnprojekten für obdachlose Frauen.

Das Hamburger Parlament, genannt Bürgerschaft, setzt sich aus Abgeordneten zusammen
Gemäß Art. 6 Abs. 2 der Hamburgischen Verfassung (HV) besteht die Bürgerschaft aus mindestens 120 Abgeordneten.
Die genaue Anzahl der Mitglieder der Bürgerschaft legt die Bürgerschaft selbst fest. Nach § 2 des Gesetzes über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft (BüWG) umfasst die Bürgerschaft in der Regel 121 Mitglieder. Damit ist gewährleistet, dass bei Beschlüssen keine Pattsituation (unentschieden) entsteht. Bei der Bürgerschaftswahl 2025 wurden dementsprechend 121 Mitglieder gewählt.

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Wer entscheidet eigentlich über Kitas oder neue Wohnprojekte in Hamburg? Richtig – die Bürgerschaft! 
Die Bürgerschaft ist Hamburgs Landesparlament. In anderen Bundesländern nennt man das „Landtag“.  Hier wird debattiert, abgestimmt, gestritten und gestaltet. Ob Gesetze, Geld oder Kontrolle der Regierung: Ohne die Bürgerschaft läuft nichts. Und das Besondere: Sie regelt nicht nur Landespolitik, sondern auch Alltagsfragen direkt vor der Haustür.

Wie funktioniert die Hamburgische Bürgerschaft?

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Wer sitzt da eigentlich drin?

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Abgeordnete, also gewählte Vertreterinnen und Vertreter des Volkes. Laut Verfassung müssen es 121 sein. ​Nach der Bürgerschaftswahl am 2. März 2025 sieht die Sitzverteilung wie folgt aus:​

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Urheber: https://www.hamburgische-buergerschaft.de/ueber-uns/interaktiver-sitzplan

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Hier geht's zum aktuellen interaktiven Sitzplan der Bürgerschaft.

Was macht die Bürgerschaft?

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  • Sie beschließt Gesetze
  • Sie entscheidet über den Haushalt (Geldverteilung)
  • Sie kontrolliert die Arbeit des Senats (Regierung)
  • Sie wählt die Erste Bürgermeisterin oder den Ersten Bürgermeister
  • Sie bestätigt den Senat


Kurz: Ohne Bürgerschaft läuft politisch nichts in Hamburg.

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Weitere Informationen

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