Arbeitsweise

Abstimmung in der BĂŒrgerschaft
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© Michael Zapf

Abstimmung in der Hamburgischen BĂŒrgerschaft

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Arbeitsweise

AusfĂŒhrlicher Lesetext

AusfĂŒhrlicher Lesetext zum Anhören
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Die BĂŒrgerschaftssitzung
Die Bürgerschaft tagt mit Ausnahme der Schulferien in der Regel alle zwei Wochen mittwochs ab 13.30 Uhr im Hamburger Rathaus. Die Sitzungen „sollen in der Regel nicht über 22.00 Uhr ausgedehnt werden“ (Anlage 1 zur BürgGO). Auch wenn die politischen Entscheidungen an anderen Stellen – Senat, Fraktionen, Ausschüssen – ausgearbeitet und vorbereitet werden –, so ist die Bürgerschaftssitzung doch der wichtigste Ort parlamentarischer Demokratie: Hier werden von den Fraktionen und dem Senat eingebrachte Anträge und Gesetzentwürfe beschlossen, über die Berichte aus den Ausschüssen befunden und Argumente von Regierung und Opposition öffentlich ausgetauscht. Die Debatten zwingen die Vertreterinnen und Vertreter des Senats und der Mehrheitsfraktionen, die Regierungspolitik zu erläutern und gegen Argumente aus der Opposition zu verteidigen, wodurch Willensbildung und Entscheidungsprozess gegenüber der Öffentlichkeit transparent werden.

„Die Sitzungen der Bürgerschaft sind öffentlich.“ (Art. 21 HV)
Jede Bürgerin und jeder Bürger, auch Kinder, Jugendliche und die Presse können bei der Bürgerschaftssitzung zuhören. Da es aber nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen gibt, muss man sich eine kostenlose Einlasskarte besorgen. Wer nicht vor Ort dabei sein kann, hat zusätzlich die Möglichkeit, die Debatte in der Bürgerschaft online live zu verfolgen: https://www.hamburgische-buergerschaft.de/buerger-schaft-live/

Die Videoaufzeichnungen sind später auch in der Mediathek abrufbar: https://mediathek.buergerschaft-hh.de/

Wenn ein Zehntel der Abgeordneten eine nicht öffentliche Bürgerschaftssitzung beantragt und die Bürgerschaft dieses beschließt, darf kein Publikum anwesend sein (Art. 21 HV). In solchen Fällen „dürfen nur Mitglieder, Senatsvertreterinnen oder Senatsvertreter sowie die von der Sitzungspräsidentin oder dem Sitzungspräsidenten zugelassenen Personen im Sitzungssaal verbleiben“ (§ 25 Abs. 3 BürgGO).

Während der Bürgerschaftssitzungen herrschen auf der Zuhörenden-Tribüne klare Verhaltensregeln: Buhrufe, Klatschen und sonstige Meinungsäußerungen sind untersagt (§ 51 BürgGO). Wird trotzdem gestört, kann die Sitzungspräsidentin oder der Sitzungspräsident die Zuschauenden-Tribüne räumen lassen und die Sitzung unterbrechen. In diesem Fall kann sogar die Polizei gerufen werden, denn Unruhestiftung ist eine strafbare Handlung.

Tipp:
Die Termine und Themen der Bürgerschaftssitzungen finden Sie im Internet unter www.ham-burgische-buergerschaft.de  und in den Schaukästen in der Rathausdiele. Anmeldungen und Einlasskarten zu einer Bürgerschaftssitzung können postalisch über: Hamburgische Bürgerschaft, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll, Rathaus, 20095 Hamburg, telefonisch unter: 42831-2424 erfolgen.

Auf der Website: https://www.hamburgische-buergerschaft.de/barrierefreiheit/
können sich Besuchende außerdem über barrierefreie Zugänge ins Rathaus und die Bürgerschaft informieren.

Ablauf der Bürgerschaftssitzung
„Die Bürgerschaft legt zu Beginn jeder Sitzung auf Empfehlung des Ältestenrats fest:

  1. Welche Punkte der Tagesordnung in welcher Reihenfolge beraten werden sollen,

  2. Wie mit den sonstigen Punkten der Tagesordnung verfahren werden soll, wobei – abgesehen von Wahlen – Vertagungen (...) nur von einer eintägigen auf die nächste Sitzung zulässig sind,

  3. Wie die außerhalb der Aktuellen Stunde (...) und des Zeitbedarfs für geschäftliche Vorgänge verfügbare Zeit verteilt werden soll“ (§ 26 Abs. 1 BürgGO).

    „Der Ältestenrat soll bei seiner Empfehlung anstreben, dass 1. grundsätzlich jeweils neun Punkte beraten werden, (...) 2. genügend Zeiten für Wahlen, Abstimmungen und die sonstige geschäftliche Behandlung von Vorlagen verbleibt“ (§ 26 Abs. 2 BürgGO).

Eine Bürgerschaftssitzung kann durch Beschluss der Bürgerschaft vertagt werden. Allerdings dürfen dringliche Senatsanträge nicht vertagt werden (§ 28 Bürg- GO).

Die Beratung eines Themas, das auf der Tagesordnung einer Bürgerschaftssitzung stand, ist beendet, wenn es dazu auf der entsprechenden Bürgerschaftssitzung keine Wortmeldungen mehr gibt. Doch, wenn nach Schluss der Beratung eine Senatsvertreterin oder ein Senatsvertreter zu diesem bereits beendeten Thema das Wort ergreift, ist die Beratung wieder eröffnet (§ 29 Abs. 1 und Abs. 2 BürgGO).

Um beschlussfähig zu sein, müssen mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Plenarsaal anwesend sein. Doch selbst, wenn weniger Abgeordnete im Plenarsaal sitzen, können Beschlüsse gefasst werden. Art. 20 Abs. 1 HV besagt:

„Die Bürgerschaft ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Jedoch sind alle Beschlüsse gültig, die gefasst werden, ohne dass die Beschlussfähigkeit vor der Abstimmung oder Wahlhandlung angezweifelt worden ist“.
Für die Abstimmung stellt die Sitzungspräsidentin oder der Sitzungspräsident die Fragen so, dass sie sich mit „ja“ oder „nein“ beantworten lassen (§ 33 Abs. 1 BürgGO). Die Beschlüsse werden in der Regel per einfacher Stimmenmehrheit (Art. 19 HV) und per Handzeichen abgestimmt.
Es kann auch namentlich abgestimmt werden. Wenn namentlich abgestimmt werden soll, kann dies „schriftlich von mindestens sechs anwesenden Mitgliedern oder namens einer Fraktion oder Gruppe verlangt werden“ (§ 36 Abs. 1 BürgGO). Kommt bei der Abstimmung eine Stimmengleichheit heraus, bedeutet das: Ablehnung. Stimmenenthaltungen werden nur auf Wunsch festgestellt. Zweifelt eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Abstimmungsergebnis an, dann entscheidet die Sitzungspräsidentin oder der Sitzungspräsident darüber, ob die Abstimmung wiederholt wird (§ 34 Abs. 2 und 4 Satz 1 BürgGO).

Nachdem die Sitzungspräsidentin oder der Sitzungspräsident die Bürgerschaftssitzung eröffnet hat, stehen als erste Tagesordnungspunkte eventuell eine Aktuelle Stunde und/oder auch Wahlen an. Danach werden die übrigen Tagesordnungspunkte behandelt:

  • dringliche Senatsanträge, 
  • Anträge, 
  • Große Anfragen, 
  • Senatsanträge und -mitteilungen, 
  • eventuell auch Berichte des Rechnungshofes, 
  • Berichte der Ausschüsse und 
  • Fraktionsanträge.

Die Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung. Ein Beispiel:
Die Tagesordnung und im Nachgang auch die Protokolle der Bürgerschaftssitzungen können auf der Homepage der Hamburgischen Bürgerschaft eingesehen werden: https://www.hamburgische-buergerschaft.de/dokumente/

In der Aktuellen Stunde wird über ein politisch aktuelles Thema gesprochen.

„Bei jeder Bürgerschaftssitzung können vier Fraktionen jeweils einen Gegenstand anmelden. Die Aussprache über die angemeldeten Gegenstände erfolgt in rotierender Reihenfolge der Fraktionen beginnend mit der stärksten Fraktion“ (§ 22 Abs. 1 und 2 Satz 2 BürgGO). Der besondere Reiz der Aktuellen Stunde liegt in der Bedeutsamkeit der angesprochenen Themen für die breite Öffentlichkeit, der Begrenzung der Redezeit (fünf Minuten je Rednerin/Redner in der ersten Runde, in jeder weiteren Runde nicht länger als drei Minuten und der Debattendauer (75 Minuten). Die Rede muss frei gehalten werden, eine Verlesung ist unzulässig.

„Die von Vertreterinnen und Vertretern des Senats in Anspruch genommene Redezeit bleibt dabei unberücksichtigt. Nimmt der Senat nach Ablauf der so berechneten 75 Minuten oder so kurz vor deren Ablauf, dass den Fraktionen und Gruppen eine Erwiderung nicht mehr möglich ist, noch einmal zu einem Gegenstand der Aktuellen Stunde das Wort, so ist im Anschluss hieran je einer Sprecherin oder einem Sprecher der Fraktionen und Gruppen auf Wunsch das Wort zu erteilen“ (§ 22 Abs. 3 BürgGO).

Nachdem die Aktuelle Stunde abgehalten wurde und geschäftliche Abwicklungen erfolgt sind, hat jede Fraktion eine Grundredezeit von 35 Minuten. Fraktionslose Abgeordnete dürfen fünf Minuten reden.

„Die Fraktionen erhalten einen Zuschlag zur Redezeit unter Berücksichtigung ihrer Stärke. Dabei ist anzustreben, dass jeweils neun Debatten möglich werden. Die Redezeit pro Debattenbeitrag beträgt in der Regel fünf Minuten; im Einvernehmen können Abweichungen vereinbart werden. (...) Für das Recht zur Anmeldung von Debatten gilt eine rotierende Reihenfolge der Fraktionen beginnend mit der stärksten Fraktion“ (Anlage 2 der BürgGO).

Wer über die Redezeit hinaus spricht, dem/der kann die Sitzungspräsidentin oder der Sitzungspräsident nach einmaliger Ermahnung das Wort entziehen. Der Senat darf auch mehr als 35 Minuten Redezeit in Anspruch nehmen. Dies geht allerdings zulasten der Redezeit der ihn tragenden Fraktionen.

In BĂŒrgerschaftssitzungen werden außerdem AntrĂ€ge behandelt. Die Fraktionen und auch der Senat stellen Anträge zu unterschiedlichsten politischen Themen. Einige Beispiele:

Mehr Transparenz und Bürgernähe: Hamburgs Polizei bekommt eine neue Beschwerdestelle (SPD/GRÜNE) (Drucksache 22/1930)

Wintersemester 2020 – Persönlich trotz hybrid! (CDU)

(Drucksache 22/1941)

Digitale Technik an Hamburgs Schulen jetzt mit einem Kraftakt schnell nutzbar machen (DIE LINKE) (Drucksache 22/2392)

Menschen mit Behinderungen vor sexualisierter Gewalt schützen – Runden Tisch „Sexualität und Behinderung“ auf ein neues Fundament stellen (AfD) (Drucksache 22/1960)

„Die Anträge werden auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung gesetzt. Sie können angenommen, abgelehnt, für erledigt erklärt oder an einen Ausschuss, in besonderen Fällen auch an mehrere Ausschüsse (...) überwiesen werden“ (§ 16 Abs. 2 BürgGO).
Es kommt auch vor, dass die Antragstellerinnen und/ oder Antragsteller selbst beantragen, dass ihre Vorlage (Thema) an einen Ausschuss überwiesen werden soll.

„Anträge können nur dann für erledigt erklärt werden, wenn die Antragstellerinnen oder Antragsteller nicht widersprechen“(§ 16 Abs. 2 BürgGO).


Auch Bürgerinnen und Bürger können Fragen stellen.
Brennt Bürgerinnen und Bürgern ein Thema unter den Nägeln, von dem sie meinen, dieses müsste durch eine Anfrage in der Bürgerschaft zur Sprache kommen, können sie sich an Abgeordnete ihres Vertrauens wenden und mit ihnen den Fall besprechen. Die Abgeordneten haben Abgeordnetenbüros und Sprechzeiten. Deren Kontaktdaten sind in den Fraktionsgeschäftsstellen im Rathaus oder auf den jeweiligen Homepages zu erhalten. Die Abgeordneten sind zwar nicht verpflichtet, auf die Anregungen von Bürgerinnen und Bürger einzugehen, oftmals tun sie dieses aber.

Die BĂŒrgerschaftskanzlei

Die BĂŒrgerschaftskanzlei ist die Serviceeinheit der BĂŒrgerschaft mit Sitz im Rathaus, die sowohl den Abgeordneten als auch den BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern zur VerfĂŒgung steht. So erstellt sie z.B. tĂ€glich fĂŒr die Abgeordneten einen Pressespiegel und bietet so den Abgeordneten eine große Auswahl von aktuellen Artikeln, insbesondere aus der örtlichen Presse, zu politischen Tagesereignissen in Hamburg und im Umland sowie zu personenbezogenen Themen von Politikerinnen und Politikern.

Die BĂŒrgerschaftskanzlei unterstĂŒtzt die PrĂ€sidentin der BĂŒrgerschaft bei der DurchfĂŒhrung ihrer Verwaltungsaufgaben – so z.B. der Vorbereitung der Sitzungen oder bei Anfragen aus der Bevölkerung. Außerdem hilft sie den Abgeordneten bei ihrer parlamentarischen Arbeit. So berĂ€t sie in juristischen Fragen. Sie fĂŒhrt Protokoll in den Sitzungen, bereitet BĂŒrgerschaftsempfĂ€nge vor, betreut Besuchende, erstellt Informationsschriften oder auch die „HandbĂŒcher der BĂŒrgerschaft“.

Die BĂŒrgerschaftssitzung

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Die BĂŒrgerschaftssitzung ist ein wichtiger Ort der parlamentarischen Demokratie. Hier werden die eingebrachten AntrĂ€ge und GesetzentwĂŒrfe beschlossen und ĂŒber die Berichte aus den AusschĂŒssen entschieden. Argumente von Regierung und Opposition werden öffentlich ausgetauscht. Die Debatten zwingen die Vertreterinnen und Vertreter des Senats und der Mehrheitsfraktionen, die Regierungspolitik zu erlĂ€utern und gegen Angriffe der Opposition zu verteidigen. Dadurch werden Willensbildung und Entscheidungsprozesse gegenĂŒber der Öffentlichkeit transparent.

Die BĂŒrgerschaft trifft sich in der Regel wĂ€hrend der Schulzeit alle zwei Wochen mittwochs ab 13:30 Uhr im Hamburger Rathaus. Die Sitzungen dauern normalerweise nicht lĂ€nger als bis 22:00 Uhr. Obwohl viele politische Entscheidungen bereits in Senat, Fraktionen und AusschĂŒssen vorbereitet werden, ist die BĂŒrgerschaftssitzung damit der wichtigste Ort der parlamentarischen Demokratie. 

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„Sie sollen etwas tun!" Wie eine Debatte in der BĂŒrgerschaft laufen kann

Beispiel aus dem Jahr 1976 zum Thema § 218 und begleitende Maßnahmen

Ursula Pohl (FDP):
„Auch die MĂ€nner werden langfristig nicht daran vorbeikommen, ihre Denkart ein wenig zu verĂ€ndern. Wir hoffen, dass unsere Gesellschaft durch die verstĂ€rkte Einflussnahme von Frauen etwas menschlicher wird."

Fridtjof Kelber (CDU):
„Das bezweifle ich, wenn ich Sie sehe!"

(Protokoll: Lacher im Saal)

Ursula Pohl (FDP):
„Sie sollen mich nicht anschauen, sondern etwas tun."

Plenarprotokolle der Sitzungen der Hamburgischen BĂŒrgerschaft, 30. Sitzung, S. 2944 (zit. nach: Rita Bake und Michael Zapf, Das Hamburger Rathaus. 125 Jahre – 125 Geschichten, hg. von der Landeszentralöe fĂŒr politische Bildung Hamburg, Hamburg 2022, S. 222).

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Politik soll transparent und öffentlich zugĂ€nglich sein. Alle dĂŒrfen bei einer BĂŒrgerschaftssitzung zuhören, auch Kinder, Jugendliche und die Presse. Wegen begrenzter PlĂ€tze muss man sich jedoch eine kostenlose Einlasskarte besorgen.

Aber:
"Beantragt ein Zehntel der Abgeordneten oder der Senat, die Beratung und Abstimmung in geheimer Sitzung stattfinden zu lassen, so beschließt die BĂŒrgerschaft darĂŒber in nicht öffentlicher Verhandlung." (Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, Artikel 21, Satz 2).

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Besuch einer BĂŒrgerschaftssitzung

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WĂ€hrend der BĂŒrgerschaftssitzungen gelten klare Verhaltensregeln auf der Zuhörenden-TribĂŒne: Buh-Rufe, Klatschen und andere MeinungsĂ€ußerungen sind verboten. Bei Störungen kann die SitzungsprĂ€sidentin oder der SitzungsprĂ€sident die betreffenden Personen auffordern, die Störung zu unterlassen. Anschließend wird die Sitzungsunterbrechung angekĂŒndigt und auf die Strafbarkeit des störenden Verhaltens hingewiesen. Zuletzt folgt die Unterbrechung der Sitzung einschließlich einer RĂ€umung der TribĂŒne und Feststellung der Personalien, da die Störung der TĂ€tigkeit eines Gesetzgebungsorgans strafbar ist.

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Anmeldung zu einer BĂŒrgerschaftssitzung

Die Termine und Themen der BĂŒrgerschaftssitzungen finden Sie hier und in den SchaukĂ€sten in der Rathausdiele. 

Anmeldungen und das Anfordern der Einlasskarten zu einer BĂŒrgerschaftssitzung können ĂŒber die Website der BĂŒrgerschaft, postalisch oder per Telefon erfolgen:

Hamburgische BĂŒrgerschaft
Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll
Rathaus
20095 Hamburg 

Telefon: 42831-2409

Barrierefreiheit

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§ Cc4

Barrierefreie Wege

Auf der Seite der BĂŒrgerschaft können sich Besuchende außerdem ĂŒber barrierefreie ZugĂ€nge ins Rathaus und die BĂŒrgerschaft informieren.

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Rechtsgrundlage

Ablauf der BĂŒrgerschaftssitzung

Die BĂŒrgerschaft legt zu Beginn jeder Sitzung auf Empfehlung des Ältestenrats fest:

  1. Welche Punkte der Tagesordnung in welcher Reihenfolge beraten werden sollen, 
  2. Wie mit den sonstigen Punkten der Tagesordnung verfahren werden soll, wobei – abgesehen von Wahlen – Vertagungen (...) nur einmalig auf die nĂ€chste Sitzung zulĂ€ssig sind,
  3. Wie die außerhalb der Aktuellen Stunde (...) und des Zeitbedarfs fĂŒr geschĂ€ftliche VorgĂ€nge verfĂŒgbare Zeit verteilt werden soll.


Der Ältestenrat soll bei seiner Empfehlung anstreben, dass 1. grundsĂ€tzlich jeweils neun Punkte beraten werden, (...) 2. genĂŒgend Zeiten fĂŒr Wahlen, Abstimmungen und die sonstige geschĂ€ftliche Behandlung von Vorlagen verbleibt.

GeschĂ€ftsordnung der Hamburgischen BĂŒrgerschaft, § 26, Absatz 1 + 2

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Eine BĂŒrgerschaftssitzung kann durch Beschluss der BĂŒrgerschaft vertagt werden, jedoch dĂŒrfen dringliche SenatsantrĂ€ge nicht vertagt werden. Die Beratung wird durch die SitzungsprĂ€sidentin bzw. den SitzungsprĂ€sidenten geschlossen, wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt; aber wenn ein Senatsvertreter nach der Beratung spricht, wird die Beratung wieder eröffnet.

Die BĂŒrgerschaft ist beschlussfĂ€hig, wenn mehr als die HĂ€lfte der Abgeordneten anwesend ist. Mangelnde BeschlussfĂ€higkeit muss vor der Abstimmung oder Wahl angezweifelt werden.

Bei der Abstimmung stellt die SitzungsprĂ€sidentin oder der SitzungsprĂ€sident Fragen, die mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden können. BeschlĂŒsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit per Handzeichen getroffen, können aber auch auf vorherigen schriftlichen Antrag namentlich abgestimmt werden, wenn mindestens sechs Abgeordnete oder eine Gruppe oder eine Fraktion dies verlangen. Bei einer Stimmengleichheit wird der Gegenstand der Beschlussfassung abgelehnt. Wenn jemand das Ergebnis anzweifelt, entscheidet die SitzungsprĂ€sidentin bzw. der SitzungsprĂ€sident, ob die Abstimmung wiederholt wird.

Zu Beginn jeder Sitzung können Aktuelle Stunden und Wahlen abgehalten werden. Danach werden weitere Tagesordnungspunkte behandelt, darunter SenatsantrĂ€ge, AntrĂ€ge, Große Anfragen, Berichte des Rechnungshofs und der AusschĂŒsse sowie Unterrichtungen der PrĂ€sidentin, bzw. des PrĂ€sidenten.

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Das waren viele Informationen! Alles gecheckt? Dann sollte es kein Problem sein, die korrekten Aussagen zu markieren.

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Die Tagesordnung ist auf der Homepage einzusehen. Die Protokolle der BĂŒrgerschaftssitzungen finden sich in der Parlamentsdatenbank.

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Hier geht's zur Datenbank.

Die Aktuelle Stunde

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In der Aktuellen Stunde wird ĂŒber ein politisch aktuelles Thema gesprochen. Jeweils vier Fraktionen können einen Gegenstand anmelden. Die Aussprache wird in rotierender Reihenfolge der Fraktionen verteilt, beginnend mit der stĂ€rksten Fraktion. Jede Rednerin und jeder Redner darf in der ersten Runde fĂŒnf Minuten sprechen, in weiteren Runden nur drei Minuten. Die Aktuelle Stunde soll nicht mehr als insgesamt 75 Minuten dauern und muss frei gehalten werden; Vorlesen ist nicht erlaubt.

Wenn der Senat nach Ablauf oder kurz vor Ablauf der 75 Minuten noch einmal spricht, können die Fraktionen auf Wunsch jeweils eine Sprecherin oder einen Sprecher zu Wort kommen lassen. 

Redezeiten

Nach der Aktuellen Stunde hat jede Fraktion eine Grundredezeit von 35 Minuten. Fraktionslose Abgeordnete haben nur fĂŒnf Minuten Redezeit. Fraktionen erhalten zusĂ€tzlich Redezeit, abhĂ€ngig von ihrer StĂ€rke. Dabei ist anzustreben, dass insgesamt neun Debatten ermöglicht werden. In der Regel dauert jeder Debattenbeitrag fĂŒnf Minuten, aber es können Ausnahmen gemacht werden.

Wenn jemand die Redezeit ĂŒberschreitet, kann die SitzungsprĂ€sidentin bzw. der SitzungsprĂ€sident nach einmaliger Ermahnung das Wort entziehen. Der Senat hat ebenfalls eine Grundredezeit von 35 Minuten. Sollte er mehr als 35 Minuten Redezeit beanspruchen, geht das zulasten der Redezeit der den Senat tragenden Fraktion(en).

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Rechtsgrundlage

Aktuelle Stunde

Auf Antrag einer Fraktion findet ĂŒber einen bestimmt bezeichneten Gegenstand eine Aussprache (Aktuelle Stunde) statt. Bei jeder BĂŒrgerschaftssitzung können vier Fraktionen jeweils einen Gegenstand anmelden. (...)

Die Aktuelle Stunde findet als Punkt 1 der Tagesordnung statt. (...)

Die Aussprache ĂŒber die angemeldeten GegenstĂ€nde erfolgt in rotierender Reihenfolge der Fraktionen, beginnend mit der stĂ€rksten Fraktion.

Die Dauer der Aussprache soll 75 Minuten nicht ĂŒberschreiten. 

Die einzelnen Rednerinnen und Redner dĂŒrfen in der ersten Runde nicht lĂ€nger als fĂŒnf Minuten, in jeder weiteren Runde nicht lĂ€nger als drei Minuten sprechen. Fraktionslose Abgeordnete dĂŒrfen nur zu einem Gegenstand und einmalig nicht lĂ€nger als drei Minuten sprechen. Eine VerlĂ€ngerung der Redezeit und die Verlesung von ErklĂ€rungen oder Reden ist unzulĂ€ssig.

GeschĂ€ftsordnung der Hamburgischen BĂŒrgerschaft, § 22, Absatz 1, Satz 1 und 2; Absatz 2; Absatz 3, Satz 1; Absatz 4

AntrÀge

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Mind. fĂŒnf Abgeordnete, Gruppen, Fraktionen und der Senat stellen AntrĂ€ge zu unterschiedlichsten politischen Themen. Es kommt auch vor, dass die Antragstellerinnen und/oder Antragsteller selbst beantragen, dass ihre Vorlage (Thema) an einen Ausschuss ĂŒberwiesen werden soll.

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Rechtsgrundlage

AntrÀge

Die AntrĂ€ge werden auf die Tagesordnung der nĂ€chsten Plenarsitzung gesetzt. Sie können angenommen, abgelehnt, fĂŒr erledigt erklĂ€rt oder an einen Ausschuss, in besonderen FĂ€llen auch an mehrere AusschĂŒsse [...] ĂŒberwiesen werden.

AntrĂ€ge können nur dann fĂŒr erledigt erklĂ€rt werden, wenn die Antragstellerinnen oder Antragsteller nicht widersprechen.

GeschĂ€ftsordnung der Hamburgischen BĂŒrgerschaft, § 16, Absatz 2

Die BĂŒrgerschaftskanzlei

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Die BĂŒrgerschaftskanzlei im Hamburger Rathaus

Die BĂŒrgerschaftskanzlei ist eine Dienstleisterin rund um den parlamentarischen Betrieb im Rathaus. Sie unterstĂŒtzt sowohl die Abgeordneten als auch die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger. Zu ihren Aufgaben gehört es, tĂ€glich einen Pressespiegel fĂŒr die Abgeordneten zu erstellen, der aktuelle Artikel ĂŒber politische Ereignisse in Hamburg und dem Umland enthĂ€lt.

Die BĂŒrgerschaftsprĂ€sidentin bzw. der BĂŒrgerschaftsprĂ€sident und die Direktorin bzw. der Direktor stehen der BĂŒrgerschaftskanzlei vor. Die Kanzlei hilft der PrĂ€sidentin bzw. dem PrĂ€sidenten der BĂŒrgerschaft bei Verwaltungsaufgaben wie der Vorbereitung von Sitzungen oder der Beantwortung von Anfragen aus der Bevölkerung. Sie unterstĂŒtzt die Abgeordneten auch bei administrativen Fragen, bietet juristische Beratung, fĂŒhrt Protokolle bei Sitzungen, organisiert EmpfĂ€nge, betreut Besucherinnen und Besucher und erstellt Informationsmaterial.
Zudem ist die BĂŒrgerschaftskanzlei eine wichtige Dienstleistungsbehörde fĂŒr alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger. 

Weitere wichtige zentrale Informationsstellen fĂŒr alle Abgeordneten der BĂŒrgerschaft sind die Parlamentarischen Informationsdienste. Diese können auch von der interessierten Öffentlichkeit genutzt werden.

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Jugend im Parlament

An mehreren Terminen im Jahr können drei Schulklassen aus den JahrgĂ€ngen 8 bis 13, aller Schulformen, aus einem Bezirk, im Rathaus die Arbeitsformen eines Parlaments kennenlernen. An zwei Tagen von 9.00 Uhr an bis nachmittags debattieren die Teilnehmenden im Plenarsaal des Rathauses und in den AusschĂŒssen ihre WĂŒnsche, Anregungen und Forderungen. 

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Die Parlamentsbibliothek

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Parlamentsbibliothek

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Die Parlamentsbibliothek ist eine auf die parlamentarische Arbeit ausgerichtete wissenschaftliche PrĂ€senzbibliothek. Die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger dĂŒrfen den Lesesaal nutzen, aber keine Literatur ausleihen. Der Bestand im Lesesaal (insbesondere Gesetzessammlungen, Kommentare, Nachschlagewerke) ist nach Sachgebieten geordnet. Es gibt z. B. Veröffentlichungen des Senats und der Fachbehörden, Literatur zum Staats- und Verfassungsrecht, zum Parlamentswesen und zum Wahlrecht.

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Weitere Aufgaben der BĂŒrgerschaft finden Sie in diesem Kapitel.