Die BĂŒrgerschaftssitzung
Die BuÌrgerschaft tagt mit Ausnahme der Schulferien
in der Regel alle zwei Wochen mittwochs ab 13.30
Uhr im Hamburger Rathaus. Die Sitzungen âsollen in
der Regel nicht uÌber 22.00 Uhr ausgedehnt werdenâ (Anlage 1 zur BuÌrgGO). Auch wenn die politischen Entscheidungen an anderen Stellen â Senat, Fraktionen,
AusschuÌssen â ausgearbeitet und vorbereitet werden
â, so ist die BuÌrgerschaftssitzung doch der wichtigste
Ort parlamentarischer Demokratie: Hier werden von
den Fraktionen und dem Senat eingebrachte AntraÌge
und GesetzentwuÌrfe beschlossen, uÌber die Berichte
aus den AusschuÌssen befunden und Argumente von
Regierung und Opposition oÌffentlich ausgetauscht.
Die Debatten zwingen die Vertreterinnen und Vertreter des Senats und der Mehrheitsfraktionen, die Regierungspolitik zu erlaÌutern und gegen Argumente
aus der Opposition zu verteidigen, wodurch Willensbildung und Entscheidungsprozess gegenuÌber der OÌffentlichkeit transparent werden.
âDie Sitzungen der BuÌrgerschaft sind oÌffentlich.â
(Art. 21 HV)
Jede BuÌrgerin und jeder BuÌrger, auch Kinder, Jugendliche und die Presse koÌnnen bei der BuÌrgerschaftssitzung zuhoÌren. Da es aber nur eine begrenzte Anzahl
von PlaÌtzen gibt, muss man sich eine kostenlose Einlasskarte besorgen.
Wer nicht vor Ort dabei sein kann, hat zusaÌtzlich die
MoÌglichkeit, die Debatte in der BuÌrgerschaft online live
zu verfolgen:
https://www.hamburgische-buergerschaft.de/buerger-schaft-live/
Die Videoaufzeichnungen sind spaÌter auch in der Mediathek abrufbar: https://mediathek.buergerschaft-hh.de/
Wenn ein Zehntel der Abgeordneten eine nicht oÌffentliche BuÌrgerschaftssitzung beantragt und die BuÌrgerschaft dieses beschlieĂt, darf kein Publikum anwesend sein (Art. 21 HV). In solchen FaÌllen âduÌrfen nur Mitglieder, Senatsvertreterinnen oder Senatsvertreter sowie die von der SitzungspraÌsidentin oder dem SitzungspraÌsidenten zugelassenen Personen im Sitzungssaal verbleibenâ (§ 25 Abs. 3 BuÌrgGO).
WaÌhrend der BuÌrgerschaftssitzungen herrschen auf der ZuhoÌrenden-TribuÌne klare Verhaltensregeln: Buhrufe, Klatschen und sonstige MeinungsaÌuĂerungen sind untersagt (§ 51 BuÌrgGO). Wird trotzdem gestoÌrt, kann die SitzungspraÌsidentin oder der SitzungspraÌsident die Zuschauenden-TribuÌne raÌumen lassen und die Sitzung unterbrechen. In diesem Fall kann sogar die Polizei gerufen werden, denn Unruhestiftung ist eine strafbare Handlung.
Tipp:
Die Termine und Themen der BuÌrgerschaftssitzungen finden Sie im Internet unter www.ham-burgische-buergerschaft.de
 und in den SchaukaÌsten in der Rathausdiele. Anmeldungen und
Einlasskarten zu einer BuÌrgerschaftssitzung
koÌnnen postalisch uÌber: Hamburgische BuÌrgerschaft, OÌffentlichkeitsarbeit und Protokoll,
Rathaus, 20095 Hamburg, telefonisch unter:
42831-2424 erfolgen.
Auf der Website:
https://www.hamburgische-buergerschaft.de/barrierefreiheit/
koÌnnen sich Besuchende auĂerdem uÌber barrierefreie ZugaÌnge ins Rathaus und die BuÌrgerschaft
informieren.
Ablauf der BuÌrgerschaftssitzung
âDie BuÌrgerschaft legt zu Beginn jeder Sitzung auf Empfehlung des AÌltestenrats fest:
-
Welche Punkte der Tagesordnung in welcher Reihenfolge beraten werden sollen,
-
Wie mit den sonstigen Punkten der Tagesordnung verfahren werden soll, wobei â abgesehen von Wahlen â Vertagungen (...) nur von einer eintaÌgigen auf die naÌchste Sitzung zulaÌssig sind,
-
Wie die auĂerhalb der Aktuellen Stunde (...) und des Zeitbedarfs fuÌr geschaÌftliche VorgaÌnge verfuÌgbare Zeit verteilt werden sollâ (§ 26 Abs. 1 BuÌrgGO).
âDer AÌltestenrat soll bei seiner Empfehlung anstreben, dass 1. grundsaÌtzlich jeweils neun Punkte beraten werden, (...) 2. genuÌgend Zeiten fuÌr Wahlen, Abstimmungen und die sonstige geschaÌftliche Behandlung von Vorlagen verbleibtâ (§ 26 Abs. 2 BuÌrgGO).
Eine BuÌrgerschaftssitzung kann durch Beschluss der BuÌrgerschaft vertagt werden. Allerdings duÌrfen dringliche SenatsantraÌge nicht vertagt werden (§ 28 BuÌrg- GO).
Die Beratung eines Themas, das auf der Tagesordnung einer BuÌrgerschaftssitzung stand, ist beendet, wenn es dazu auf der entsprechenden BuÌrgerschaftssitzung keine Wortmeldungen mehr gibt. Doch, wenn nach Schluss der Beratung eine Senatsvertreterin oder ein Senatsvertreter zu diesem bereits beendeten Thema das Wort ergreift, ist die Beratung wieder eroÌffnet (§ 29 Abs. 1 und Abs. 2 BuÌrgGO).
Um beschlussfaÌhig zu sein, muÌssen mehr als die HaÌlfte der Abgeordneten im Plenarsaal anwesend sein. Doch selbst, wenn weniger Abgeordnete im Plenarsaal sitzen, koÌnnen BeschluÌsse gefasst werden. Art. 20 Abs. 1 HV besagt:
âDie BuÌrgerschaft ist beschlussfaÌhig, wenn mehr
als die HaÌlfte der Mitglieder anwesend sind. Jedoch sind
alle BeschluÌsse guÌltig, die gefasst werden, ohne dass die
BeschlussfaÌhigkeit vor der Abstimmung oder Wahlhandlung angezweifelt worden istâ.
FuÌr die Abstimmung stellt die SitzungspraÌsidentin
oder der SitzungspraÌsident die Fragen so, dass sie
sich mit âjaâ oder âneinâ beantworten lassen (§ 33
Abs. 1 BuÌrgGO). Die BeschluÌsse werden in der Regel
per einfacher Stimmenmehrheit (Art. 19 HV) und per
Handzeichen abgestimmt.
Es kann auch namentlich abgestimmt werden. Wenn
namentlich abgestimmt werden soll, kann dies âschriftlich von mindestens sechs anwesenden Mitgliedern oder
namens einer Fraktion oder Gruppe verlangt werdenâ (§
36 Abs. 1 BuÌrgGO). Kommt bei der Abstimmung eine
Stimmengleichheit heraus, bedeutet das: Ablehnung.
Stimmenenthaltungen werden nur auf Wunsch festgestellt. Zweifelt eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Abstimmungsergebnis an, dann entscheidet
die SitzungspraÌsidentin oder der SitzungspraÌsident
daruÌber, ob die Abstimmung wiederholt wird (§ 34
Abs. 2 und 4 Satz 1 BuÌrgGO).
Nachdem die SitzungspraÌsidentin oder der SitzungspraÌsident die BuÌrgerschaftssitzung eroÌffnet hat, stehen als erste Tagesordnungspunkte eventuell eine Aktuelle Stunde und/oder auch Wahlen an. Danach werden die uÌbrigen Tagesordnungspunkte behandelt:
- dringliche SenatsantraÌge,Â
- AntraÌge,Â
- GroĂe Anfragen,Â
- SenatsantraÌge und -mitteilungen,Â
- eventuell auch Berichte des Rechnungshofes,Â
- Berichte der AusschuÌsse undÂ
- FraktionsantraÌge.
Die Tagesordnung der BuÌrgerschaftssitzung. Ein Beispiel:
Die Tagesordnung und im Nachgang auch die Protokolle
der BuÌrgerschaftssitzungen koÌnnen auf der Homepage
der Hamburgischen BuÌrgerschaft eingesehen werden:
https://www.hamburgische-buergerschaft.de/dokumente/
In der Aktuellen Stunde wird uÌber ein politisch aktuelles Thema gesprochen.
âBei jeder BuÌrgerschaftssitzung koÌnnen vier Fraktionen jeweils einen Gegenstand anmelden. Die Aussprache uÌber die angemeldeten GegenstaÌnde erfolgt in rotierender Reihenfolge der Fraktionen beginnend mit der staÌrksten Fraktionâ (§ 22 Abs. 1 und 2 Satz 2 BuÌrgGO). Der besondere Reiz der Aktuellen Stunde liegt in der Bedeutsamkeit der angesprochenen Themen fuÌr die breite OÌffentlichkeit, der Begrenzung der Redezeit (fuÌnf Minuten je Rednerin/Redner in der ersten Runde, in jeder weiteren Runde nicht laÌnger als drei Minuten und der Debattendauer (75 Minuten). Die Rede muss frei gehalten werden, eine Verlesung ist unzulaÌssig.
âDie von Vertreterinnen und Vertretern des Senats in Anspruch genommene Redezeit bleibt dabei unberuÌcksichtigt. Nimmt der Senat nach Ablauf der so berechneten 75 Minuten oder so kurz vor deren Ablauf, dass den Fraktionen und Gruppen eine Erwiderung nicht mehr moÌglich ist, noch einmal zu einem Gegenstand der Aktuellen Stunde das Wort, so ist im Anschluss hieran je einer Sprecherin oder einem Sprecher der Fraktionen und Gruppen auf Wunsch das Wort zu erteilenâ (§ 22 Abs. 3 BuÌrgGO).
Nachdem die Aktuelle Stunde abgehalten wurde und geschaÌftliche Abwicklungen erfolgt sind, hat jede Fraktion eine Grundredezeit von 35 Minuten. Fraktionslose Abgeordnete duÌrfen fuÌnf Minuten reden.
âDie Fraktionen erhalten einen Zuschlag zur Redezeit unter BeruÌcksichtigung ihrer StaÌrke. Dabei ist anzustreben, dass jeweils neun Debatten moÌglich werden. Die Redezeit pro Debattenbeitrag betraÌgt in der Regel fuÌnf Minuten; im Einvernehmen koÌnnen Abweichungen vereinbart werden. (...) FuÌr das Recht zur Anmeldung von Debatten gilt eine rotierende Reihenfolge der Fraktionen beginnend mit der staÌrksten Fraktionâ (Anlage 2 der BuÌrgGO).
Wer uÌber die Redezeit hinaus spricht, dem/der kann die SitzungspraÌsidentin oder der SitzungspraÌsident nach einmaliger Ermahnung das Wort entziehen. Der Senat darf auch mehr als 35 Minuten Redezeit in Anspruch nehmen. Dies geht allerdings zulasten der Redezeit der ihn tragenden Fraktionen.
In BĂŒrgerschaftssitzungen werden auĂerdem AntrĂ€ge behandelt. Die Fraktionen und auch der Senat stellen AntraÌge zu unterschiedlichsten politischen Themen. Einige Beispiele:
Mehr Transparenz und BuÌrgernaÌhe: Hamburgs Polizei bekommt eine neue Beschwerdestelle (SPD/GRUÌNE) (Drucksache 22/1930)
Wintersemester 2020 â PersoÌnlich trotz hybrid! (CDU)
(Drucksache 22/1941)
Digitale Technik an Hamburgs Schulen jetzt mit einem Kraftakt schnell nutzbar machen (DIE LINKE) (Drucksache 22/2392)
Menschen mit Behinderungen vor sexualisierter Gewalt schuÌtzen â Runden Tisch âSexualitaÌt und Behinderungâ auf ein neues Fundament stellen (AfD) (Drucksache 22/1960)
âDie AntraÌge werden auf die Tagesordnung der
naÌchsten Plenarsitzung gesetzt. Sie koÌnnen angenommen, abgelehnt, fuÌr erledigt erklaÌrt oder an einen Ausschuss, in besonderen FaÌllen auch an mehrere AusschuÌsse (...) uÌberwiesen werdenâ (§ 16 Abs. 2 BuÌrgGO).
Es kommt auch vor, dass die Antragstellerinnen und/
oder Antragsteller selbst beantragen, dass ihre Vorlage (Thema) an einen Ausschuss uÌberwiesen werden soll.
âAntraÌge koÌnnen nur dann fuÌr erledigt erklaÌrt werden, wenn die Antragstellerinnen oder Antragsteller nicht widersprechenâ(§ 16 Abs. 2 BuÌrgGO).
Auch BuÌrgerinnen und BuÌrger koÌnnen Fragen stellen.
Brennt BuÌrgerinnen und BuÌrgern ein Thema unter den
NaÌgeln, von dem sie meinen, dieses muÌsste durch eine
Anfrage in der BuÌrgerschaft zur Sprache kommen,
koÌnnen sie sich an Abgeordnete ihres Vertrauens wenden und mit ihnen den Fall besprechen. Die Abgeordneten haben AbgeordnetenbuÌros und Sprechzeiten.
Deren Kontaktdaten sind in den FraktionsgeschaÌftsstellen im Rathaus oder auf den jeweiligen Homepages zu erhalten. Die Abgeordneten sind zwar nicht
verpflichtet, auf die Anregungen von BuÌrgerinnen und
BuÌrger einzugehen, oftmals tun sie dieses aber.
Die BĂŒrgerschaftskanzlei
Die BĂŒrgerschaftskanzlei ist die Serviceeinheit der BĂŒrgerschaft mit Sitz im Rathaus, die sowohl den Abgeordneten als auch den BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern zur VerfĂŒgung steht. So erstellt sie z.B. tĂ€glich fĂŒr die Abgeordneten einen Pressespiegel und bietet so den Abgeordneten eine groĂe Auswahl von aktuellen Artikeln, insbesondere aus der örtlichen Presse, zu politischen Tagesereignissen in Hamburg und im Umland sowie zu personenbezogenen Themen von Politikerinnen und Politikern.
Die BĂŒrgerschaftskanzlei unterstĂŒtzt die PrĂ€sidentin der BĂŒrgerschaft bei der DurchfĂŒhrung ihrer Verwaltungsaufgaben â so z.B. der Vorbereitung der Sitzungen oder bei Anfragen aus der Bevölkerung. AuĂerdem hilft sie den Abgeordneten bei ihrer parlamentarischen Arbeit. So berĂ€t sie in juristischen Fragen. Sie fĂŒhrt Protokoll in den Sitzungen, bereitet BĂŒrgerschaftsempfĂ€nge vor, betreut Besuchende, erstellt Informationsschriften oder auch die âHandbĂŒcher der BĂŒrgerschaftâ.