Die Gerichtsbarkeit – auch Judikative genannt – steht als rechtsprechende Gewalt in einem demokratischen Rechtsstaat unabhängig neben den beiden anderen Gewalten: der Legislative, also dem Parlament (Bürgerschaft) als gesetzgebender Gewalt, und der Exekutive, sprich der Regierung (Senat) als vollziehender Gewalt.
§
© Michael Zapf
Statue der Justitia an der Fassade des Hamburger Strafjustizgebäudes am Sievekingplatz
Gerichtsbarkeit
Gerichtsbarkeit
1