Welche Aufgaben hat die Bürgerschaft?

Das Hamburger Rathaus
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© Paul Siepker

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Welche Aufgaben hat die Bürgerschaft?

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[Platzhalter: Videolehrer erklärt die Bürgerschaft (Text siehe unten)]

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Schau dir das Erklärvideo an. Wenn du den Text nachlesen und zusätzliche Begriffserklärungen erhalten möchtest, schalte auf *** um.

Die Bürgerschaft hat die gesetzgebende Gewalt (Legislative). Regeln zu machen, genauer gesagt: Über Gesetze zu beschließen, ist eine der wichtigsten Aufgaben der Bürgerschaft. Sie kann solche Gesetze beschließen, die für das gesamte Stadtgebiet, den Stadtstaat Hamburg, gelten und nicht vom Bundestag (Parlament, das für ganz Deutschland Gesetze verabschiedet) verabschiedet werden.

Manchmal überschneiden sich die Themen, für die der Bundestag Gesetze verabschiedet, mit denen, die in den Bundesländern eine Rolle spielen. In welchen Bereichen die Landesparlamente Gesetze verabschieden und in welchen der Bundestag, ist deshalb im Grundgesetz geregelt – in den Artikeln 70 bis 74. Schul- und Bildungswesen, Kultur, Presse, Hörfunk, Fernsehen, Strafvollzug und das Polizeirecht sind zum Beispiel Sache der Bundesländer.

Eine weitere wichtige Aufgabe der Hamburgischen Bürgerschaft ist die Wahl der Ersten Bürgermeisterin bzw. des Ersten Bürgermeisters. So nennt man die Senatschefin bzw. den Senatschef. Die Mitglieder der Regierung – die durch die Erste Bürgermeisterin bzw. den Ersten Bürgermeister berufenen Senatorinnen und Senatoren – muss die Bürgerschaft bestätigen, bevor diese mit dem Regieren loslegen können. Das Bestehen des Senats hängt somit von der von den Hamburgerinnen und Hamburgern gewählten Bürgerschaft ab.

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Die Bürgerschaft achtet auch darauf, dass im Senat alles vorschriftsmäßig läuft. Wenn du mehr darüber lernen willst, schalte auf *** um. 

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Urheber: Arnoldius

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Das Hamburger Rathaus, Sitz von Bürgerschaft und Senat

Außerdem übt die Bürgerschaft eine Kontrollfunktion über den Senat aus. Das bedeutet, dass der Senat zwar die Stadt regiert und die Verwaltung leitet, aber er muss der Bürgerschaft Rechenschaft darüber ablegen und die Bürgerschaft darf ihn kontrollieren. Außerdem wacht die Bürgerschaft über den Haushalt von Hamburg. Das bedeutet: Sie entscheidet über die Höhe und die Verwendung der staatlichen Gelder. So prüft, ändert und beschließt sie den vom Senat vorgelegten Haushaltsplan, in dem die Ein- und Ausgaben aufgeführt und das Vermögen und die Schulden aufgelistet sind. Wählst Du die Bürgerschaft, hast Du also indirekt – über die von Dir gewähl-
ten Abgeordneten – auch Einfluss auf die Ausgaben der Stadt Hamburg.

Die Bürgerschaft achtet gleichzeitig darauf, dass die Regierung ordentlich arbeitet. Dafür hat sie einige besondere Instrumente. Die Abgeordneten können zum Beispiel Große und Kleine Anfragen stellen. Das bedeutet: Abgeordnete verlangen genaue Auskunft zu einem bestimmten Thema, und der Senat muss schriftlich in einer bestimmten Frist antworten. Bei Kleinen Anfragen hat der Senat zum Beispiel acht Tage Zeit, um zu antworten, bei Großen Anfragen vier Wochen.

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Tipp

Mit Abgeordneten sprechen

Auch Du kannst Fragen stellen: Brennt Dir ein Thema dermaßen unter den Nägeln, dass Du meinst, dies müsste durch eine Anfrage in der Bürgerschaft zur Sprache kommen, dann kannst Du Dich an Abgeordnete Deines Vertrauens wenden und mit ihnen den Fall besprechen. Die Abgeordneten haben Büros und Sprechzeiten. Sie sind zwar nicht verpflichtet, auf die Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern einzugehen, aber oftmals tun sie es.

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Weitere Kontrollmöglichkeiten üben die Ausschüsse der Bürgerschaft aus, so z.B. der Eingabenausschuss.

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Tipp

So bekommst du Hilfe, wenn die Stadt dich ungerecht behandelt hat

An den Eingabenausschuss kannst Du Dich auch wenden, wenn Du Dich durch staatliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg ungerecht behandelt fühlst oder Du mit der Arbeitsweise von Ämtern und Behörden nicht einverstanden bist. Allerdings darf es sich hier nicht um private Angelegenheiten handeln, also nicht um Nachbarschaftsstreitigkeiten, familiäre Probleme oder Mietverhältnisse.

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Wie du eine Eingabe richtig einreichst, kannst du lernen, wenn du auf schalte *** umschaltest.

Die Eingabe muss schriftlich an die Geschäftsstelle des Eingabenausschusses gerichtet werden. Die Eingaben umfassen zum Beispiel Sachgebiete wie Rechtspflege, Strafvollzug, Ordnungswidrigkeiten, Polizei- und Ordnungsrecht, Angelegenheiten von Migrantinnen und Migranten, Bildung, Kultur und soziale Einrichtungen. Der Eingabenausschuss der Bürgerschaft hat also einen direkten Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern.

Auch die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse üben über den Senat eine Kontrollfunktion aus. Der Untersuchungsausschuss ist die schärfste parlamentarische Kontrollinstanz. Er hat Befugnisse wie eine Richterin oder ein Richter in einem Strafprozess, darf jedoch nicht in die Kompetenz der Gerichte eingreifen. Der Untersuchungsausschuss befasst sich vor allem mit der Aufklärung von Vorgängen, die in den Verantwortungsbereich des Senats fallen. In der Regel sind die Ausschüsse öffentlich. Es gibt aber Ausnahmen, und der Eingabenausschuss ist nie öffentlich.

Ein weiteres Kontrollinstrument sind Auskunfts- und Aktenvorlageersuche: Das bedeutet, der Senat muss der Bürgerschaft und den von ihr eingesetzten Ausschüssen Auskünfte geben und auch Akten vorlegen.

Die Arbeit der Bürgerschaft

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Über die wichtigsten Aufgaben der Bürgerschaft hast Du ja schon einiges erfahren. Einen Einblick in die Arbeit der Bürgerschaft erhältst Du auch in den Bürgerschaftssitzungen, die in der Regel alle zwei Wochen im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft im Rathaus stattfinden und öffentlich sind.

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Tipp

Aktuelles aus der Bürgerschaftssitzung

Die Termine und Themen der Bürgerschaftssitzungen findest Du auf der Internetseite der Hamburgischen Bürgerschaft. Dort kannst Du Dir z. B. auch eine Einlasskarte für eine Bürgerschaftssitzung besorgen.

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Die Bürgerschaftssitzung ist der wichtigste Ort der parlamentarischen Demokratie. Hier werden von den Bürgerschaftsfraktionen und dem Senat eingebrachte Anträge und Gesetzentwürfe beschlossen und auch über die Berichte aus den Ausschüssen entschieden. Argumente von Regierung und Opposition werden öffentlich ausgetauscht. Die Debatten zwingen die Vertreterinnen und Vertreter des Senats und der Mehrheitsfraktionen, die Regierungspolitik zu erläutern und gegen Angriffe der Opposition zu verteidigen. Dadurch werden Willensbildung und Entscheidungsprozesse gegenüber der Öffentlichkeit transparent.

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Eine besondere „Öffentlichkeitsfunktion“ hat die Bürgerschaft mit ihrer „Aktuellen Stunde“, die stets zu Beginn an Tagesordnungspunkt 1 einer Bürgerschaftssitzung steht. In der Aktuellen Stunde wird über politisch aktuelle Themen gesprochen. Das bedeutet: Die Bürgerschaft kann Themen, die in der Öffentlichkeit aktuell diskutiert werden, aufgreifen und erörtern oder daraus parlamentarische Initiativen entwickeln.