Wer wählt die Bürgerschaft? (Arbeitstitel)

Wer wählt die Bürgerschaft? (Arbeitstitel)

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Die Bürgerschaft wird alle fünf Jahre gewählt. Das ist erst seit 2015 so. Zuvor war alle vier Jahre Bürgerschaftswahl.

Die nächste Bürgerschaftswahl findet voraussichtlich im Jahr 2030 statt.

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§ Cc4

als H5P nachbauen

[Platzhalter: Darfst du wählen?]

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Der Punkt mit dem Wahlalter ist neu: Früher musste man 18 Jahre alt sein, um seine Stimme abgeben zu können. [Link zum Abschnitt "Du kannst Hamburg bewegen]

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Wo und wie du wählen kannst, erfährst du in diesem Abschnitt:  [Link zum Abschnitt "Wo und wie kann ich wählen?"]

Wahlkreise und Wahlbezirke

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Für die Bürgerschaftswahl wird Hamburg in 17 Wahlkreise aufgeteilt. Blankenese ist z.B. ein Wahlkreis oder Eppendorf- Winterhude. Jeder Wahlkreis ist wiederum in mehrere Wahlbezirke aufgeteilt. Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahllokal eingerichtet. Durch diese Unterteilung des Wahlgebiets wird die Verwaltung der Wahl einfacher. In welchem Wahlkreis und in welchem Wahllokal Du Deine Stimme abgibst, hängt also davon ab, wo Du wohnst.

evtl. hier einbetten / verlinken: https://www.hamburgische-buergerschaft.de/ueber-uns/interaktive-wahlkreiskarte

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Wo wählst du?

Finde heraus, in welchem Wahlkreis und in welchem Wahlbezirk du deine Stimme abgeben kannst!

Alternativ: Arcgis-Karte mit Wahlbezirken erstellen, die bei Eingabe der Adresse den entsprechenden Wahlbezirk angibt

Wie wird man Abgeordnete*r?

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Wenn du nicht nur deine Stimme abgeben, sondern selbst die Hamburger*innen in der Bürgerschaft vertreten möchtest, kannst auch du Abgeordnete*r werden.

121 Abgeordnete sitzen in der Bürgerschaft. In Sonderfällen können es auch mehr sein (mehr dazu im Abschnitt "Überhangmandate und andere Sonderfälle" [Link]). Im Prinzip können sich alle Wahlberechtigten selbst zur Wahl aufstellen lassen.

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[Platzhalter: Infografik "Der Weg zur/zum Abgeordneten]

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Wenn du mehr über die Kandidatur als Abgeordnete*r erfahren möchtest, aktiviere ***

Um als Kandidatin oder Kandidat antreten zu können, muss man mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit haben und seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnen. Der typische Weg, um auf eine Wahlliste zu kommen, geht über eine Partei oder Wählervereinigung. (Letztere sind Gruppen von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die sich für gemeinsame Ziele einsetzen, ohne jedoch eine Partei zu sein.)

Parteien und Wählervereinigungen wählen in ihren Versammlungen ihre Kandidatinnen und Kandidaten. Daraus erstellen sie dann Kandidatinnen- und Kandidatenlisten, die beim Landeswahlamt eingereicht werden. Über die Zulassung der Landeslisten zur Wahl entscheidet der Landeswahlausschuss. In den Wahlkreisen können auch Einzelkandidierende zur Wahl antreten und sich für einen Wahlkreis aufstellen lassen (mehr dazu ab Seite 26). Über die Zulassung der Wahlkreislisten entscheiden die Bezirkswahlausschüsse.

Parteien und Wählervereinigungen sowie Einzelkandidierende, die nicht bereits im Bundestag, in der Bürgerschaft oder in einem Landtag sitzen, müssen zum Nachweis, dass sie es auch ernst mit ihrer Kandidatur meinen, für die Zulassung zur Wahl Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern vorlegen. Die Unterschrift von mindestens 1.000 Wahlberechtigten ist nötig, um auf die Landesliste zu kommen. 100 Unterschriften sind notwendig, um auf der Wahlkreisliste aufgeführt zu werden (Mehr zu den Wahlkreislisten hier [Link zum Abschnitt "5 Stimmen für Deinen Wahlkreis"]).