Inkompatibilität

Inkompatibilität

(lat.) Unverträglichkeit, Unvereinbarkeit. 

Um die Gewaltenteilung nicht zu gefährden, dürfen bestimmte Personen nicht gleichzeitig gewisse Ämter bekleiden. So kann ein Justizsenator nicht gleichzeitig Richter sein, eine Schulsenatorin nicht als Lehrerin arbeiten. Im HH Verfassungsgericht dürfen weder Senatsmitglieder noch Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft vertreten sein. Außerdem können bestimmte Behördenmitarbeitende mit Hoheitsbefugnissen nur dann Bürgerschaftsabgeordnete werden, wenn sie sich in dieser Zeit von ihrer Behördentätigkeit haben beurlauben lassen.