Indemnität

Indemnität

(lat.) Entschädigung, Vergütung. „Indemnität bezeichnet den Schutz der Abgeordenten vor (dienstlicher oder gerichtlicher) Verfolgung wegen Äußerungen, die im Parlament [in HH: Bürgerschaft] oder den Ausschüssen getan wurden (Art. 46 Abs. 1 GG). Ausgenommen von diesem Schutz sind beleidigende Äußerungen.“