Ältestenrat

Ältestenrat

Der Ältestenrat besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, den Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten und einer begrenzten Anzahl von Abgeordneten, die von ihren Fraktionen ausgesucht werden. Gruppen können Gäste entsenden. Der Ältestenrat unterstützt die Präsidentin bzw. den Präsidenten der Bürgerschaft in ihrer Amtsführung. Der Ältestenrat hat eine beratende Funktion und dient der Verständigung zwischen den Fraktionen. Er ist kein Beschlussorgan.