Parteien und Wählervereinigungen können ihre Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl aufstellen. Wählervereinigungen sind Gruppen aus Bürgerinnen und
Bürgern, die sich zusammenschließen und für gemeinsame Ziele einsetzen, aber keine Partei sein wollen. Auch Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können sich zur Wahl aufstellen.
Die Kandidierenden müssen mindestens 18 Jahre alt
sein, seit mindestens drei Monaten in Hamburg leben und
dabei in dem Bezirk wohnen, in dem sie kandidieren
wollen. Außerdem müssen sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen
Staates der Europäischen Union haben.
Wer als Kandidatin oder Kandidat bei der Bezirksversammlungswahl antreten möchte, wird in der Regel von einer Partei oder Wählervereinigung aufgestellt. Die Kandidatenaufstellung erfolgt in der entsprechenden Versammlung der Partei oder Wählervereinigung, in der die Kandidatinnen und Kandidaten demokratisch gewählt werden. Die Versammlung bestimmt zudem die Reihenfolge der Kandidierenden auf der Liste. Die Kandidatenaufstellung ist zusammen mit dem Wahlvorschlag bei der Bezirkswahlleitung einzureichen. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der jeweilige Bezirkswahlausschuss.