Volksgesetzgebungsverfahren

Volksgesetzgebungsverfahren

Ein Volksgesetzgebungsverfahren ist ein Weg, wie Bürgerinnen und Bürger selbst Gesetze auf den Weg bringen können – ohne den Umweg über das Parlament. Es läuft in mehreren Stufen:

  1. Volksinitiative – Eine bestimmte Anzahl Unterstützungsunterschriften wird gesammelt, um einen Gesetzesvorschlag offiziell einzubringen.

  2. Volksbegehren – Wenn das Parlament den Vorschlag nicht übernimmt, können die Initiatoren mehr Unterschriften sammeln, um eine verbindliche Abstimmung zu erzwingen.

  3. Volksentscheid – Alle Wahlberechtigten stimmen direkt über den Gesetzentwurf ab.

Kommt die nötige Mehrheit zustande, hat der beschlossene Text die gleiche rechtliche Wirkung wie ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz.
Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern direkte Einflussmöglichkeiten auf die Gesetzgebung zu geben – sozusagen „Gesetzgebung von unten“.