Ein Volksentscheid ist eine Abstimmung, bei der alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger über eine politische Frage direkt entscheiden. In Hamburg ist das der letzte Schritt der sogenannten Volksgesetzgebung.
Zuvor muss es eine Volksinitiative und ein Volksbegehren geben. Erst wenn die Bürgerschaft das Volksbegehren nicht übernimmt, können die Volksinitiatoren die Durchführung eines Volksentscheides beantragen. Stimmt die Mehrheit der Abstimmenden zu – und mindestens 20 % aller Wahlberechtigten –, muss die Entscheidung umgesetzt werden. Auch die Bürgerschaft kann Volksentscheide (Bürgerschaftsreferenden) auf Vorschlag des Senats oder mit dessen Zustimmung anstoßen, wenn es um grundsätzliche und gesamtstädtische Themen für die ganze Stadt geht.