Stadtstaat

Stadtstaat

„Im deutschen Föderalismus (Streben nach Selbständigkeit der einzelnen Länder innerhalb eines Staatsganzen) bilden die Städte Berlin, Bremen und Hamburg und Teile ihres unmittelbaren Umlandes eigenständige Bundesländer, sogenannte Stadtstaaten.“

Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018