„Im deutschen Föderalismus (Streben nach Selbständigkeit der einzelnen Länder innerhalb eines Staatsganzen) bilden die Städte Berlin, Bremen und Hamburg und Teile ihres unmittelbaren Umlandes eigenständige Bundesländer, sogenannte Stadtstaaten.“
Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018