Staatsgewalt

Staatsgewalt

Mit dem Begriff Staatsgewalt werden die Mittel zur Durchsetzung der herrschenden Rechtsordnung bezeichnet. Es wird zwischen Gebietshoheit (Herrschaftsmacht über ein Gebiet und dort lebende Menschen) und Personalhoheit (alle Angehörigen dieses Staates) unterschieden. 

„Staatsgewalt bezeichnet die auf eigenem Recht beruhende Herrschaftsmacht, über die ein Staat bezogen auf das eigene Staatsgebiet (Gebietsmacht) und auf die eigenen Staatsangehörigen (Personalhoheit) verfügt.“

Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018