Richtlinienkompetenz

Richtlinienkompetenz

„Richtlinienkompetenz bezeichnet die in Art. 65 im GG festgelegte Vorrangstellung des Bundeskanzlers gegenüber den übrigen Regierungsmitgliedern (auch Kanzlerprinzip).“1

In der Hamburger Verfassung ist verankert, dass die Erste Bürgermeisterin bzw. der Erste Bürgermeister die Richtlinienkompetenz gegenüber den übrigen Senatsmitgliedern hat.

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1 Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018