Richterinnen- und Richterwahlausschuss

Richterinnen- und Richterwahlausschuss

Dieser Ausschuss entscheidet darüber, wer Richter oder Richterin werden darf. In Hamburg setzt sich der Richterwahlausschuss aus Abgeordneten der Bürgerschaft und anderen Fachleuten aus der Justiz zusammen. Er prüft, ob Bewerberinnen und Bewerber für das Richteramt geeignet sind – also ob sie genug Wissen, Erfahrung und persönliche Eignung mitbringen.

Der Ausschuss sorgt dafür, dass die Auswahl von Richterinnen und Richtern nicht allein durch die Regierung getroffen wird, sondern unabhängig und mit demokratischer Kontrolle.