„Regierungserklärung bezeichnet die Vorstellung des Regierungsprogrammes vor dem Parlament. Zu unterscheiden sind:
- Regierungserklärungen, die nach Wahlen und der Regierungsneubildung abgegeben werden und die wichtigsten Vorhaben der Regierung für die kommende Legislaturperiode enthalten,
- Regierungserklärungen, die (wie in Deutschland seit 1968 jährlich) über die unmittelbaren Ab sichten der Regierung informieren, und
- Regierungserklärungen, die zu besonde ren Situationen und wichtigen Vorgängen (als Stellungnahme der Regierung) abgegeben werden.“
Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018