Regierungserklärung

Regierungserklärung

„Regierungserklärung bezeichnet die Vorstellung des Regierungsprogrammes vor dem Parlament. Zu unterscheiden sind: 

  1. Regierungserklärungen, die nach Wahlen und der Regierungsneubildung abgegeben werden und die wichtigsten Vorhaben der Regierung für die kommende Legislaturperiode enthalten, 
  2. Regierungserklärungen, die (wie in Deutschland seit 1968 jährlich) über die unmittelbaren Ab sichten der Regierung informieren, und 
  3. Regierungserklärungen, die zu besonde ren Situationen und wichtigen Vorgängen (als Stellungnahme der Regierung) abgegeben werden.“

Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018