„Regierung bezeichnet das für die Leitung eines politischen Gemeinwesens zustän-dige höchste Organ. In gewaltenteiligen Demokratien steht die Regierung [Exekutive] neben der gesetzgebenden [Legislative] und der rechtsprechenden Gewalt [Judikative] und ist für die Ausführung, die Durchführung bzw. den Vollzug der Gesetze und politischen Maßnahmen zuständig, wobei Regierungen keineswegs nur (passiv) ausführend, sondern selbstständig leitend und steuernd (durch Gesetzesinitiativen etc.) politisch tätig sind.“
Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018