Rechtsstaat

Rechtsstaat

„Bezeichnung für Staaten, in denen das Handeln der staatlichen Organe 

  1. gesetztem Recht (i.d.R. Verfassungen in D. dem GG) untergeordnet ist, damit den Individuen bestimmte unverbrüchliche Grundrechte zustehen und staatlichem Handeln bestimmte Grenzen gesetzt sind und 
  2. alles staatliche Handeln dem (Verfassungs-) Recht und der Verwirklichung von Gerechtigkeit dient und zumeist so in Deutschland der richterlichen Kontrolle unterliegt.“

Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018