„Rechnungshof bezeichnet eine Behörde zur Überprüfung, Kontrolle und Feststellung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit aller staatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.“
„Rechnungshof bezeichnet eine Behörde zur Überprüfung, Kontrolle und Feststellung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit aller staatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.“