"Bei bestimmten Abstimmungen genügt nicht die einfache Mehrheit (50 Prozent plus eine Stimme), sondern es muss ein größerer, ein qualifizierter Teil der Abstimmungsberechtigten zustimmen (z.B. Zweidrittel- oder Dreiviertelmehrheiten).“
Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018