„Parlamentarismus bezeichnet eine Herrschaftsordnung, in deren Zentrum ein vom Volk gewähltes Parlament (in HH: BĂĽrgerschaft) steht, das ĂĽber wesentliche Zuständigkeiten im politischen Entscheidungsprozess verfĂĽgt, insbesondereÂ
- fĂĽr die Gesetzgebung zuständig ist,Â
- ĂĽber Einnahmen und Ausgaben des Staates gesetzlich verfĂĽgt (Budgetrecht) undÂ
- die Auswahl und Kontrolle der Regierung (in HH: Senat) besorgt.“
Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018