„Parlamentarismus bezeichnet eine Herrschaftsordnung, in deren Zentrum ein vom Volk gewähltes Parlament (in HH: Bürgerschaft) steht, das über wesentliche Zuständigkeiten im politischen Entscheidungsprozess verfügt, insbesondere
- für die Gesetzgebung zuständig ist,
- über Einnahmen und Ausgaben des Staates gesetzlich verfügt (Budgetrecht) und
- die Auswahl und Kontrolle der Regierung (in HH: Senat) besorgt.“
Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018