Gewählte Volksvertretung. Im 13. Jhd. mit der Bedeutung „Unterredung“, entlehnt aus dem franz.: parlement.Â
Wichtigste Aufgabe des Parlaments (in HH: BĂĽrgerschaft) ist „die AusĂĽbung der gesetzgebenden Gewalt [Legislative], des Budgetrechts und die Kontrolle der Regierung (in HH: Senat). (...). Die wichtigsten Organe sind:Â
- das Parlamentspräsidium, bestehend aus Präsident bzw. Präsidentin und Stellvertretern,Â
- der Ältestenrat und
- die Ausschüsse.“
Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018