Misstrauensvotum

Misstrauensvotum

„Mißtrauensvotum ist eine parlamentarische Abstimmung darüber, ob die Regierung [in HH: Senat] insgesamt bzw. ein Regierungsmitglied noch das Vertrauen der Mehrheit des Parlaments [in HH: Bürgerschaft] genießt. Ist das nicht der Fall, muss die Regierung (bzw. das Regierungsmitglied) zurücktreten. 

Das Misstrauensvotum ist (je nach verfassungsrechtlicher Regelung) ein Instrument, das vom Parlament eingesetzt werden kann (Misstrauensantrag) und/oder von der Regierung genutzt werden kann, um festzustellen, ob sie noch von der Mehrheit des Parlaments unterstützt wird (Vertrauensfrage). 

Eine besondere Variante ist das in Deutschland vorgesehene konstruktive Misstrauensvotum, bei dem es nicht genügt, dass eine parlamentarische Mehrheit für den Misstrauensantrag gegen den Bundeskanzler [in HH gegen den Ersten Bürgermeister] stimmt. Vielmehr kann das Misstrauen nur dadurch ausgesprochen werden, dass mit parlamentarischer Mehrheit gleichzeitig ein Nachfolger gewählt wird (...).“1 

In HH kann nur gegen den Ersten Bürgermeister ein Misstrauensvotum gestellt werden.

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1 Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018