Mandat

Mandat

(lat.) Auftrag, Amt. übergeben, anvertrauen: manus = Hand und dare = geben, reichen. 

Politisch: „Mandat bezeichnet das Amt und die Aufgabe der Parlamentsabgeordneten. Freies Mandat bedeutet die nicht an Weisungen gebundene Ausübung dieses Amtes (Art. 38 GG).“

Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018

In Hamburg: Die Abgeordneten der Bürgerschaft sind „nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden“ (Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, Art. 7 Abs. 1)