(lat.) Auftrag, Amt. ĂĽbergeben, anvertrauen: manus = Hand und dare = geben, reichen.Â
Politisch: „Mandat bezeichnet das Amt und die Aufgabe der Parlamentsabgeordneten. Freies Mandat bedeutet die nicht an Weisungen gebundene Ausübung dieses Amtes (Art. 38 GG).“
Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018
In Hamburg: Die Abgeordneten der Bürgerschaft sind „nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden“ (Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, Art. 7 Abs. 1)