„Allg.: Vorraum, Halle vor dem Parlament, in dem sich Abgeordnete und nicht dem Parlament angehörige Personen (Lobbyisten) treffen können.Â
Politisch: Interessengruppen bzw. Verbandsvertreter, die in modernen Demokratien versuchen, auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen, und dabei vor allem auf Parteien, Abgeordnete und Regierungen (einschlieĂźlich der Verwaltung), aber auch auf die Ă–ffentlichkeit und die Medien Druck ausĂĽben.“1Â
Um Lobbyismus demokratisch zu kontrollieren, müssen Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft auf der Website auf der Abgeordnetenseite ihre vergüteten und ehrenamtlichen Mitgliedschaften in Vorständen, Aufsichtsräten, Gewerkschaften, Berufsverbänden, etc. angeben.
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1 Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018