„Lesung bezeichnet die Beratung von Gesetzes- oder Haushaltsvorlagen und Staatsverträgen im Parlament [in Hamburg: Bürgerschaft].“
Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018
In Hamburg: Lesung bedeutet, dass die Hamburgische Bürgerschaft einen Gesetzesentwurf jeweils zweimal berät und über ihn abstimmt. (Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, Art. 49 Abs. 1).