Legislative

Legislative

(lat.) Gesetzgebende Gewalt. Das Hamburger Landesparlament – die Hamburgische Bürgerschaft – ist die Legislative und damit die gesetzgebende Gewalt. Die Bürgerschaft beschließt und verabschiedet Gesetze, die für den Stadtstaat Hamburg gelten. Sie verabschiedet keine Gesetze, die für ganz Deutschland gelten. Für diese ist der Bundestag in Berlin zuständig. Zudem kontrolliert die Legislative die Regierung (Exekutive).

Gesetzesvorschläge werden von Fraktionen oder dem Senat eingebracht. Die Abgeordneten beraten darüber, ändern manchmal etwas und stimmen dann ab. Wird ein Gesetzesvorschlag angenommen, wird daraus ein Gesetz.