(lat.) „Bestechung, Bestechlichkeit, auch: Verderbtheit.“Â
„Politische Korruption bezeichnet die missbräuchliche Nutzung eines öffentlichen Amtes zum eigenen privaten Vorteil oder zugunsten Dritter (i.d.R. zum Schaden der Allgemeinheit).“ In der Hamburger Verfassung ist die Möglichkeit vorgesehen, dass politisch korrupte Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft ihr Mandat verlieren können.