(lat.) Rechtsprechende Gewalt. Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt in einem Staat. Das bedeutet: Sie entscheidet darüber, ob gegen Gesetze verstoßen wurde oder nicht.
Die Judikative wird von unabhängigen nur dem Gesetz verpflichteten Richterinnen und Richtern ausgeübt. Ihre Aufgabe ist es, konkrete Rechts- oder Streitfälle verbindlich zu entscheiden.
Die Judikative ist ein Teil der Gewaltenteilung und zwar die Dritte Gewalt – zusammen mit der Legislative (erste Gewalt, die Gesetze macht) und der Exekutive (zweite Gewalt, die Gesetze ausführt). Für eine Demokratie ist die Trennung dieser drei Bereiche wichtig. Nur so können sich die drei „Gewalten“ gegenseitig kontrollieren. Solche Kontrolle verhindert den Missbrauch von Macht durch zum Beispiel einzelne Personen oder Parteien.