Immunität

Immunität

(lat.) Unempfänglichkeit. 

„Immunität bezeichnet den Schutz, der Parlamentsabgeordneten vor Strafverfolgung gewährt wird. Die Immunität soll dazu beitragen, dass die Funktionsfähigkeit des Parlamentes [in HH: Bürgerschaft] nicht beeinträchtigt wird; sie kann nur durch das Parlament selbst aufgehoben werden.“

Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018