"Budget" bedeutet Finanzmittel. Das Wort basiert auf dem französischen Begriff „bouge“ (= Ledersack).
„Der öffentliche Haushalt (Budget, Etat, Haushaltsplan) ist eine Gegenüberstellung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben eines politischen Gemeinwesens (Bundes-, Staats-, Landes-, kommunaler Haushalt) für ein Haushaltsjahr. Der Staatshaushalt wird vom Finanzministerium [in HH: Finanzbehörde] aufgestellt und von der Exekutive [in HH: Senat] beschlossen; aufgrund des Budgetrechts der Legislative [in HH: Bürgerschaft] muss der Haushaltsplan im Parlament [in HH: Bürgerschaft] vorgelegt, öffentlich behandelt und in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verbindlich festgestellt werden.“
Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018