Grundrechte

Grundrechte

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Die Grundrechte des Grundgesetzes am Sitz des deutschen Bundestags in Berlin.

Grundrechte sind die in der Verfassung genannten, staatlich garantierten Gleichheits- und „Freiheitsrechte des Individuums gegenüber der Staatsmacht.“

Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018