Grundrechte sind die in der Verfassung genannten, staatlich garantierten Gleichheits- und „Freiheitsrechte des Individuums gegenüber der Staatsmacht.“
Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018