Auch „Parlamentarismus“: Verteilung der Gesetzgebung (Legislative), der GesetzesausfĂĽhrung (Exekutive) und der Gerichtsbarkeit (Judikative) auf drei verschiedene Staatsorgane, nämlich auf das Parlament, auf die Regierung und auf eine unabhängige Richterschaft. In modernen parlamentarischen Demokratien, wie z.B. auch in der Bundesrepublik Deutschland, besteht diese klassische Form der Gewaltenteilung nur noch in abgewandelter Form.Â
(Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. ĂĽberarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale fĂĽr politische Bildung 2011)