„Schriftlich fixierte oder aufgrund von Traditionen befolgte formale Regelung darüber, wie bestimmte Aufgaben verteilt (z.B. Geschäftsverteilung) und erfüllt (z.B. Entscheidungsbefugnis), wie Beratungen abgewickelt (z.B. Tagesordnung, Rederecht, Redezeit) oder Beschlüsse (z.B. Antragstellung, Abstimmung) gefasst werden sollen.“
Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018