Fünfprozenthürde

Fünfprozenthürde

„Fünfprozenthürde bezeichnet eine gesetzlich verankerte Ausschlussklausel für Parteien, die weniger als 5 Prozent der bei Landtags- oder Bundestagswahl abgegebenen Stimmen erreichen. Parteien, die unterhalb dieser Sperrklausel bleiben, werden bei der Verteilung der Abgeordnetenmandate nicht berücksichtigt. Ziel der Fünfprozentklausel ist es, der Zersplitterung der Volksvertretungen durch kleine und Kleinstparteien und den damit verbundenen internen Konflikten entgegenzuwirken.“

Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018