Fraktionsdisziplin

Fraktionsdisziplin

Trotz aller Freiheit gilt die sogenannte Fraktionsdisziplin, der sich die Abgeordneten freiwillig beugen.
Der Fraktionsvorstand möchte rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden, z. B. wenn sich Abgeordnete nicht den Beschlüssen der Fraktion anschließen wollen.