Fraktion

Fraktion

„Fraktion bezeichnet eine Gruppe von Abgeordneten, die sich freiwillig zusammenschließen, um ihre politischen Interessen und Ziele im Parlament [in HH:Bürgerschaft] gemeinsam zu verfolgen. Die Fraktions-Mitglieder gehören i.d.R. der gleichen Partei an, zumindest aber vertreten sie die gleiche politische Überzeugung. Da die Fraktionen als Organe des Parlaments einen besonderen Status genießen (bei der Besetzung von Ämtern und Ausschüssen, Zuweisung von finanziellen Mitteln zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeiten etc.), kommt ihnen hohe Bedeutung zu; die Fraktions-Arbeit ist, neben der Arbeit in den Ausschüssen, die für die Abgeordneten wichtigste Tätigkeit. Die Fraktionen haben einen Fraktions-Vorstand und sind in Arbeitsgruppen zu besonderen Themen gegliedert; eine zentrale Funktion bei der Koordinierung der Fraktions-Arbeit und bei der Meinungsbildung nehmen die Fraktionssitzungen der Gesamt-Fraktionen ein.“

Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018