„In modernen Demokratien diejenige der drei staatlichen Gewalten, die verfassungsgemäß dafür zuständig ist, die Beschlüsse der gesetzgebenden Gewalt, (z.B Gesetze) auszuführen. Die Exekutive umfasst insofern die Regierung [in HH: Senat], die oberste politische Spitze, und die Verwaltung, die sowohl vorbereitende als auch vollziehende Aufgaben zu erfüllen hat.“
Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018