Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

„Das BVerfG ist aufgrund seiner umfassenden Zuständigkeit oberster Hüter der Verfassung in Deutschland (Art. 93 GG). Es ist allen anderen Verfassungsorganen (Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat, Bundespräsident) gegenüber selbstständig, unabhängig und diesen gleichgeordnet. Die Kompetenzen des BVerfG erstrecken sich auf

  1. Verfassungsstreitigkeiten zwischen obersten Bundesorganen (Organstreit),
  2. Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern und zwischen den Ländern (föderaler Streit),
  3. Verfassungsbeschwerden von BĂĽrgern und den Gemeinden,
  4. die Normenkontrolle,
  5. Feststellung der Verfassungswidrigkeit politischer Parteien (Parteienverbot),
  6. die WahlprĂĽfverfahren,
  7. Anklage des Bundespräsidenten und der Bundesrichter und
  8. die Verwirkung von Grundrechten.
§

Urheber: Rainer LĂĽck

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesverfassungsgericht_IMGP1634.jpg

Cc3BYSA

Der Sitz des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Der Sitz des 1951 durch ein Gesetz errichteten BVerfG ist Karlsruhe.“

Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018