„Bundesland bezeichnet eine politisch-territoriale Einheit (Gliedstaat) und die zweite staatliche Ebene eines Bundesstaates (...). Die Bundesländer verfügen über eigene legislative, exekutive und judikative Organe mit eigenen (in den Länderverfassungen) unterschiedlich festgelegten Zuständigkeitsbereichen.“
Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018